Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.
Mit dem Risikoindikator wird angezeigt, welchen Wertschwankungen Finanzprodukte ausgesetzt sind und wie hoch dementsprechend das Risiko für die Anleger ist. Für den UniImmo Wohnen ZBI habe die Fondsgesellschaft wurde noch Ende 2023 den Risikoindikator 2 angegeben. Das sei zu niedrig, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 14. Oktober 2024 in einer Pressemitteilung erklärte. Ihrer Ansicht nach hätte ein Risikoindikator von 6 angegeben werden müssen. Denn die niedrige Risikokennzahl täusche über das tatsächliche Risiko für die Anleger hinweg. Nun soll ein Gericht bewerten, ob die Risikobewertung zutreffend war.
Weiter argumentieren die Verbraucherschützer, dass bei einem geringen Risikowert von 2 die Werte mindestens monatlich ermittelt werden müssen, wenn es keine geeignete Benchmark und keinen geeigneten Stellvertreter gibt, deren Preise mindestens monatlich ermittelt werden. Beim UniImmo Wohnen ZBI sei der Wert der Immobilien aber nur alle drei Monate ermittelt worden.
„Wir teilen die Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass viele Anleger nicht in den offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI investiert hätten, wenn der Risikoindikator realistischer also höher angegeben worden wäre. Bei einer Falschberatung können die Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Beteiligungen an dem offenen Immobilienfonds wurden zu einem großen Teil von Volksbanken und Raiffeisenbanken vermittelt. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung sind die Bankberater verpflichtet, die Anleger über die bestehenden Risiken zu informieren. Besonders sicherheitsorientierten Anlegern dürfen keine riskanten Geldanlagen vermittelt werden. „Wurden die Risiken des UniImmo Wohnen ZBI in den Beratungsgesprächen nicht richtig dargestellt oder verharmlost, können die Anleger daher Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Dabei dürften die Aussichten auf Schadenersatz steigen, wenn die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich ist.
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