Rückrufservice

Royal Residenz 4 – Schadenersatz für Anleger gegen Engel & Völkers Digital Invest geltend gemacht

Ende 2022 wurde das Insolvenzverfahren über die Royal Residenz 4 GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Für Anleger, die sich in Form von Nachrangdarlehen an dem Projekt beteiligt haben, steht ihr Geld auf dem Spiel. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat nun für einen Mandanten Schadenersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Digital Invest geltend gemacht, die die Kapitalanlage vermittelt hat.

Nachrangdarlehen sind für Anleger hoch riskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Insolvenzfall, da die Anleger sich aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssen. Da dann von der Insolvenzmasse in der Regel nichts mehr übrig ist, droht den Anlegern der Totalverlust ihres Geldes.

Entsprechend stehen auch die Anleger der Royal Residenz 4 vor dem Totalverlust ihres investierten Geldes. „Sie haben aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Anlagevermittler hätten sie über die Risiken und insbesondere über das bestehende Totalverlustrisiko aufklären müssen. Zudem hätten sie das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Ist das nicht geschehen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. Wir haben daher für unseren Mandanten gegen die Engel & Völkers Digital Invest Schadenersatzansprüche geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Seifert.

Der Mandant hatte der Royal Residenz 4 ein Nachrangdarlehen mit qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von 5.000 Euro gewährt. Nachdem der Insolvenzverwalter inzwischen offenbar mitgeteilt hat, dass der Rangrücktritt wirksam vereinbart wurde, muss der Mandant befürchten im Insolvenzverfahren komplett leer auszugehen und sein gesamtes investiertes Geld zu verlieren.

Doch auch wenn im Insolvenzverfahren nichts zu holen ist, können immer noch Schadenersatzansprüche gegen den Anlagevermittler Engel & Volkers Digital Invest geltend gemacht werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Anlagevermittler verpflichtet, die interessierten Anleger vor ihrer Entscheidung über alle Umstände, die für ihren Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Das bedeutet auch, dass sich der Anlagevermittler ein schlüssiges Bild über die Plausibilität der Geldanlage machen muss. Wurde diese Aufklärungspflicht verletzt, können sich die Anlagevermittler schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der Royal Residenz 4 GmbH gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Marcel Seifert

Sekretariat: Frau Schroth
Tel: 0711 / 520 888 - 18
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.