Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.
Das KBA veröffentlichte den Rückruf am 3. September 2024 in seiner Rückruf-Datenbank. Als Grund für den Rückruf, der unter dem Code 23M4 durchgeführt wird, gibt die Behörde an, dass das Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den Vorgaben der Europäischen Union und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern entspricht. „Im Klartext heißt das, dass es sich bei den Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Der EuGH hatte in seinen Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie unter zu erwartenden Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. Dementsprechend sind Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 Grad zu einer Reduzierung der Abgasreinigung und damit zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führen, als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten.
Der Rechtsprechung des EuGH ist nun offenbar auch das KBA mit seinem Rückruf gefolgt. Die Halter der betroffenen VW Crafter und VW Transporter werden von Volkswagen angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen. Dort soll nach Angaben des KBA ein Software-Update aufgespielt werden. „Nähere Informationen zu den Maßnahmen gibt das Kraftfahrt-Bundesamt nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass die Einstellungen des Thermofensters geändert werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Bislang hat VW sich regelmäßig darauf berufen, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen erforderlich ist. „Damit stellt sich die Frage, welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor oder auf den AGR-Kühler hat. Dies gilt umso mehr, da beim VW T5 auch der sog. plötzliche Öltod immer wieder ein Thema ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Neben dem VW Transporter und Crafter ruft Volkswagen noch weitere Modelle zurück. Betroffen sind Modelle des VW Polo (Rückruf-Code 23M3), des VW Amarok (Rückruf-Code 23M5) sowie des VW Touareg (Rückruf-Code 23M7 bzw. 23N3).
Betroffene VW-Besitzer müssen den Rückruf nicht einfach hinnehmen, sondern können auch Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen. Rechtsanwalt Gisevius: „Dadurch sind insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster die Chancen auf Schadenersatz gestiegen.“
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive
Abgas-Skandal, Automotive
Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de