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Rückruf 23M4 für VW Transporter und VW Crafter

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Das KBA veröffentlichte den Rückruf am 3. September 2024 in seiner Rückruf-Datenbank. Als Grund für den Rückruf, der unter dem Code 23M4 durchgeführt wird, gibt die Behörde an, dass das Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den Vorgaben der Europäischen Union und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern entspricht. „Im Klartext heißt das, dass es sich bei den Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der EuGH hatte in seinen Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie unter zu erwartenden Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. Dementsprechend sind Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 Grad zu einer Reduzierung der Abgasreinigung und damit zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führen, als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten.

Der Rechtsprechung des EuGH ist nun offenbar auch das KBA mit seinem Rückruf gefolgt. Die Halter der betroffenen VW Crafter und VW Transporter werden von Volkswagen angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen. Dort soll nach Angaben des KBA ein Software-Update aufgespielt werden. „Nähere Informationen zu den Maßnahmen gibt das Kraftfahrt-Bundesamt nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass die Einstellungen des Thermofensters geändert werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Bislang hat VW sich regelmäßig darauf berufen, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen erforderlich ist. „Damit stellt sich die Frage, welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor oder auf den AGR-Kühler hat. Dies gilt umso mehr, da beim VW T5 auch der sog. plötzliche Öltod immer wieder ein Thema ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Neben dem VW Transporter und Crafter ruft Volkswagen noch weitere Modelle zurück. Betroffen sind Modelle des VW Polo (Rückruf-Code 23M3), des VW Amarok (Rückruf-Code 23M5) sowie des VW Touareg (Rückruf-Code 23M7 bzw. 23N3).

Betroffene VW-Besitzer müssen den Rückruf nicht einfach hinnehmen, sondern können auch Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen. Rechtsanwalt Gisevius: „Dadurch sind insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster die Chancen auf Schadenersatz gestiegen.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

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Abgas-Skandal, Automotive

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Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Unter dem Code 24S79 ruft Ford bekanntlich rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 in Deutschland wegen Brandgefahr zurück. Die Hochvoltbatterie soll aus diesem Grund vorübergehend nicht mehr geladen und nur noch der Benzinmotor genutzt werden. Als Ausgleich für den wirtschaftlichen Schaden bietet Ford den betroffenen Fahrzeughaltern nun offenbar Kulanzzahlungen in Höhe von 120 Euro an.

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.