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Rückruf 93HV Audi e-tron - Probleme beim Ladevorgang nach Update

Audi führt unter dem Code 93HV eine Feldmaßnahme für verschiedene Modelle des Audi e-tron durch. In der Werkstatt soll ein Software-Update für die Batteriesteuereinheit durchgeführt werden.

Das Update dient der Überwachung und Diagnose der Hochvolt-Batterie. Unregelmäßigkeiten sollen dadurch besser erkannt und entsprechende Warnungen angezeigt werden. Die betroffenen Halter werden über die App über die Maßnahme informiert und sollen einen Termin mit der Werkstatt vereinbaren.

In der App teilt Audi mit, dass die HPC-Ladung von 5 auf 80 Prozent minimal innerhalb von 30 Minuten erfolgen soll. Besonders für Fahrer, die ihren Stromer auf langen Strecken nutzen, wäre das ein echter Mehrwert. In verschiedenen Auto-Foren  zu der Thematik umschaut, stellt sich dies allerdings nicht so positiv dar - zumindest nicht bei allen Fahrzeugen. So sprechen verschiedene Fahrer eines betroffen Audi e-tron davon, dass sich die Ladeleistung verschlechtert: Der Ladevorgang dauert länger als vor dem Update. Auch von Verschlechterungen bei der Reichweite oder beim Verbrauch ist zum Teil die Rede.

Betroffene Audi-Fahrer sollten daher darauf achten, ob möglicherweise auftretende Verschlechterungen von Dauer sind oder sich nach einigen Ladezyklen wieder normalisieren. „Tritt eine dauerhafte Verschlechterung ein, liegt ein Mangel vor, der beseitigt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für Modelle des Audi e-tron gab es bereits Rückrufe wegen Problemen mit der HV-Batterie. Anfang 2024 wurden Modelle des Audi e-tron unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 zurückgerufen. Grund waren Spanungsverluste in der HV-Batterie, die zu einer thermischen Überlastung und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen können. Bei den Fahrzeugen wurde dann als erste Maßnahme eine Überwachungssoftware aufgespielt und das Ladelimit der HV-Batterie auf 80 Prozent reduziert. Eine endgültige Lösung sollte es erst 2025 geben.

Ob die freiwillige Audi-Maßnahme 93HV mit dieser Problematik im Zusammenhang steht, ist derzeit nicht bekannt. „Klar ist aber, dass die Fahrzeughalter Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug haben, dass sie ohne Einschränkung nutzen können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Sollte es nach dem Update zu Problemen beim Ladevorgang, Reichweite oder Verbrauch kommen, können betroffene Fahrer eines Audi e-tron ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.