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Rückruf 93HV Audi e-tron - Probleme beim Ladevorgang nach Update

Audi führt unter dem Code 93HV eine Feldmaßnahme für verschiedene Modelle des Audi e-tron durch. In der Werkstatt soll ein Software-Update für die Batteriesteuereinheit durchgeführt werden.

Das Update dient der Überwachung und Diagnose der Hochvolt-Batterie. Unregelmäßigkeiten sollen dadurch besser erkannt und entsprechende Warnungen angezeigt werden. Die betroffenen Halter werden über die App über die Maßnahme informiert und sollen einen Termin mit der Werkstatt vereinbaren.

In der App teilt Audi mit, dass die HPC-Ladung von 5 auf 80 Prozent minimal innerhalb von 30 Minuten erfolgen soll. Besonders für Fahrer, die ihren Stromer auf langen Strecken nutzen, wäre das ein echter Mehrwert. In verschiedenen Auto-Foren  zu der Thematik umschaut, stellt sich dies allerdings nicht so positiv dar - zumindest nicht bei allen Fahrzeugen. So sprechen verschiedene Fahrer eines betroffen Audi e-tron davon, dass sich die Ladeleistung verschlechtert: Der Ladevorgang dauert länger als vor dem Update. Auch von Verschlechterungen bei der Reichweite oder beim Verbrauch ist zum Teil die Rede.

Betroffene Audi-Fahrer sollten daher darauf achten, ob möglicherweise auftretende Verschlechterungen von Dauer sind oder sich nach einigen Ladezyklen wieder normalisieren. „Tritt eine dauerhafte Verschlechterung ein, liegt ein Mangel vor, der beseitigt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für Modelle des Audi e-tron gab es bereits Rückrufe wegen Problemen mit der HV-Batterie. Anfang 2024 wurden Modelle des Audi e-tron unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 zurückgerufen. Grund waren Spanungsverluste in der HV-Batterie, die zu einer thermischen Überlastung und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen können. Bei den Fahrzeugen wurde dann als erste Maßnahme eine Überwachungssoftware aufgespielt und das Ladelimit der HV-Batterie auf 80 Prozent reduziert. Eine endgültige Lösung sollte es erst 2025 geben.

Ob die freiwillige Audi-Maßnahme 93HV mit dieser Problematik im Zusammenhang steht, ist derzeit nicht bekannt. „Klar ist aber, dass die Fahrzeughalter Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug haben, dass sie ohne Einschränkung nutzen können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Sollte es nach dem Update zu Problemen beim Ladevorgang, Reichweite oder Verbrauch kommen, können betroffene Fahrer eines Audi e-tron ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.