Rückrufservice

Rückruf 93HV Audi e-tron - Probleme beim Ladevorgang nach Update

Audi führt unter dem Code 93HV eine Feldmaßnahme für verschiedene Modelle des Audi e-tron durch. In der Werkstatt soll ein Software-Update für die Batteriesteuereinheit durchgeführt werden.

Das Update dient der Überwachung und Diagnose der Hochvolt-Batterie. Unregelmäßigkeiten sollen dadurch besser erkannt und entsprechende Warnungen angezeigt werden. Die betroffenen Halter werden über die App über die Maßnahme informiert und sollen einen Termin mit der Werkstatt vereinbaren.

In der App teilt Audi mit, dass die HPC-Ladung von 5 auf 80 Prozent minimal innerhalb von 30 Minuten erfolgen soll. Besonders für Fahrer, die ihren Stromer auf langen Strecken nutzen, wäre das ein echter Mehrwert. In verschiedenen Auto-Foren  zu der Thematik umschaut, stellt sich dies allerdings nicht so positiv dar - zumindest nicht bei allen Fahrzeugen. So sprechen verschiedene Fahrer eines betroffen Audi e-tron davon, dass sich die Ladeleistung verschlechtert: Der Ladevorgang dauert länger als vor dem Update. Auch von Verschlechterungen bei der Reichweite oder beim Verbrauch ist zum Teil die Rede.

Betroffene Audi-Fahrer sollten daher darauf achten, ob möglicherweise auftretende Verschlechterungen von Dauer sind oder sich nach einigen Ladezyklen wieder normalisieren. „Tritt eine dauerhafte Verschlechterung ein, liegt ein Mangel vor, der beseitigt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für Modelle des Audi e-tron gab es bereits Rückrufe wegen Problemen mit der HV-Batterie. Anfang 2024 wurden Modelle des Audi e-tron unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 zurückgerufen. Grund waren Spanungsverluste in der HV-Batterie, die zu einer thermischen Überlastung und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen können. Bei den Fahrzeugen wurde dann als erste Maßnahme eine Überwachungssoftware aufgespielt und das Ladelimit der HV-Batterie auf 80 Prozent reduziert. Eine endgültige Lösung sollte es erst 2025 geben.

Ob die freiwillige Audi-Maßnahme 93HV mit dieser Problematik im Zusammenhang steht, ist derzeit nicht bekannt. „Klar ist aber, dass die Fahrzeughalter Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug haben, dass sie ohne Einschränkung nutzen können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Sollte es nach dem Update zu Problemen beim Ladevorgang, Reichweite oder Verbrauch kommen, können betroffene Fahrer eines Audi e-tron ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.