Rückrufservice

Rückruf des KBA für Mercedes C-Klasse im Abgasskandal

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.

Das KBA veröffentlichte den Rückruf mit dem Code 5499302 am 17. April 2024. Demnach muss Mercedes die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt zitieren, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Für Mercedes ist es nicht der erste Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den vergangenen Jahren. Der Autobauer vertritt jedoch konsequent den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen dies jedoch anders und haben Mercedes zu Schadenersatz verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, sind die Chancen der Autokäufer auf die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche weiter gestiegen. „Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss dem Autohersteller nicht mehr nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für die betroffenen Mercedes-Fahrer ist ein Rückruf ihres Fahrzeugs mehr als ärgerlich, denn welche Auswirkungen ein Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist offen. Zudem müssen die betroffenen Fahrzeughalter eine Wertminderung bei ihrem Fahrzeug befürchten. Das gilt nicht nur für die Halter der Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse, die aktuell von dem Rückruf des KBA betroffen sind, sondern auch bei allen anderen Mercedes-Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung. So berichteten u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) und der „Spiegel“ am 20. Dezember 2023, dass Mercedes auf Anordnung des KBA rund 100.000 Fahrzeuge zurückrufen muss. Grund soll das verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung sein.

Bei einem vom KBA angeordneten Rückruf sind die Fahrzeughalter verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen und die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen zu lassen. „Ansonsten kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Betroffene Mercedes-Fahrer haben aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023 umso mehr.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.