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Rückruf des KBA für Mercedes C-Klasse im Abgasskandal

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.

Das KBA veröffentlichte den Rückruf mit dem Code 5499302 am 17. April 2024. Demnach muss Mercedes die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt zitieren, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Für Mercedes ist es nicht der erste Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den vergangenen Jahren. Der Autobauer vertritt jedoch konsequent den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen dies jedoch anders und haben Mercedes zu Schadenersatz verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, sind die Chancen der Autokäufer auf die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche weiter gestiegen. „Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss dem Autohersteller nicht mehr nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für die betroffenen Mercedes-Fahrer ist ein Rückruf ihres Fahrzeugs mehr als ärgerlich, denn welche Auswirkungen ein Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist offen. Zudem müssen die betroffenen Fahrzeughalter eine Wertminderung bei ihrem Fahrzeug befürchten. Das gilt nicht nur für die Halter der Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse, die aktuell von dem Rückruf des KBA betroffen sind, sondern auch bei allen anderen Mercedes-Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung. So berichteten u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) und der „Spiegel“ am 20. Dezember 2023, dass Mercedes auf Anordnung des KBA rund 100.000 Fahrzeuge zurückrufen muss. Grund soll das verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung sein.

Bei einem vom KBA angeordneten Rückruf sind die Fahrzeughalter verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen und die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen zu lassen. „Ansonsten kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Betroffene Mercedes-Fahrer haben aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023 umso mehr.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 6. Februar 2025 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens zugesprochen (Az. 29 U 1068/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wird.

Im Abgasskandal hat das OLG München mit Urteil vom 5. Dezember 2024 Schadenersatz bei einem VG Golf VII 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az. 29 U 8707/21).