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Rückruf des KBA für Mercedes C-Klasse im Abgasskandal

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.

Das KBA veröffentlichte den Rückruf mit dem Code 5499302 am 17. April 2024. Demnach muss Mercedes die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt zitieren, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Für Mercedes ist es nicht der erste Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den vergangenen Jahren. Der Autobauer vertritt jedoch konsequent den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen dies jedoch anders und haben Mercedes zu Schadenersatz verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, sind die Chancen der Autokäufer auf die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche weiter gestiegen. „Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss dem Autohersteller nicht mehr nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für die betroffenen Mercedes-Fahrer ist ein Rückruf ihres Fahrzeugs mehr als ärgerlich, denn welche Auswirkungen ein Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist offen. Zudem müssen die betroffenen Fahrzeughalter eine Wertminderung bei ihrem Fahrzeug befürchten. Das gilt nicht nur für die Halter der Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse, die aktuell von dem Rückruf des KBA betroffen sind, sondern auch bei allen anderen Mercedes-Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung. So berichteten u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) und der „Spiegel“ am 20. Dezember 2023, dass Mercedes auf Anordnung des KBA rund 100.000 Fahrzeuge zurückrufen muss. Grund soll das verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung sein.

Bei einem vom KBA angeordneten Rückruf sind die Fahrzeughalter verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen und die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen zu lassen. „Ansonsten kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Betroffene Mercedes-Fahrer haben aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023 umso mehr.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.