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Rückruf des KBA für Mercedes C-Klasse im Abgasskandal

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.

Das KBA veröffentlichte den Rückruf mit dem Code 5499302 am 17. April 2024. Demnach muss Mercedes die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt zitieren, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Für Mercedes ist es nicht der erste Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den vergangenen Jahren. Der Autobauer vertritt jedoch konsequent den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen dies jedoch anders und haben Mercedes zu Schadenersatz verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, sind die Chancen der Autokäufer auf die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche weiter gestiegen. „Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss dem Autohersteller nicht mehr nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für die betroffenen Mercedes-Fahrer ist ein Rückruf ihres Fahrzeugs mehr als ärgerlich, denn welche Auswirkungen ein Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist offen. Zudem müssen die betroffenen Fahrzeughalter eine Wertminderung bei ihrem Fahrzeug befürchten. Das gilt nicht nur für die Halter der Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse, die aktuell von dem Rückruf des KBA betroffen sind, sondern auch bei allen anderen Mercedes-Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung. So berichteten u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) und der „Spiegel“ am 20. Dezember 2023, dass Mercedes auf Anordnung des KBA rund 100.000 Fahrzeuge zurückrufen muss. Grund soll das verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung sein.

Bei einem vom KBA angeordneten Rückruf sind die Fahrzeughalter verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen und die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernen zu lassen. „Ansonsten kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Betroffene Mercedes-Fahrer haben aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023 umso mehr.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.