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Rückruf Ford Kuga unter Code 24S79 – Kulanzzahlung ist kein Schadenersatz

Unter dem Code 24S79 ruft Ford bekanntlich rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 in Deutschland wegen Brandgefahr zurück. Die Hochvoltbatterie soll aus diesem Grund vorübergehend nicht mehr geladen und nur noch der Benzinmotor genutzt werden. Als Ausgleich für den wirtschaftlichen Schaden bietet Ford den betroffenen Fahrzeughaltern nun offenbar Kulanzzahlungen in Höhe von 120 Euro an.

„120 Euro sind natürlich viel zu wenig und können den wirtschaftlichen Schaden vieler betroffener Besitzer eines Ford Kuga nicht annähernd kompensieren. Zumal viele Käufer extra eine Solaranlage oder eine Wallbox installiert haben, um ihr Plug-in-Hybrid-Fahrzeug kosteneffizient und emissionsfrei nutzen zu können. Das ist nun nicht möglich“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der bereits zahlreiche betroffene Ford-Kunden vertritt.

Weltweit sind rund 200.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride von dem Rückruf betroffen. Grund für die Rückrufaktion ist Brandgefahr durch mögliche Kurzschlüsse in der Hochvolt-Batterie. Zur Behebung des Problems soll ein Software-Update installiert werden, das Batterieanomalien erkennt. Falls ein Defekt festgestellt wird, soll das Hochvolt-Batteriepaket ausgetauscht werden. Ford empfiehlt daher, die Batterie nicht aufzuladen und vorübergehend ausschließlich den Benzinbetrieb zu nutzen, bis das Fahrzeug in der Werkstatt war.

Das Risiko eines Fahrzeugbrands sollte nicht unterschätzt werden. Neben dem Sicherheitsrisiko bringt der Rückruf für den Ford Kuga PHEV auch erhebliche Einschränkungen und wirtschaftliche Nachteile für die betroffenen Fahrzeughalter mit sich. Sie haben aber rechtliche Möglichkeiten, die sie nutzen können.

So können ggf. Rechte aus Gewährleistung geltend gemacht werden. Rechtsanwalt Gisevius: „Käufer haben grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Ob ein Software-Update ausreicht, um den Mangel nachhaltig zu beseitigen, ist fraglich. Kann der Mangel nicht nachhaltig behoben werden, kann der Käufer Ansprüche auf Nachbesserung, z.B. durch den Austausch der Batterie, oder auf Minderung des Kaufpreises bzw. auf Rücktritt vom Kaufvertrag haben.“

Aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit der betroffenen Fahrzeuge können auch Schadenersatzansprüche bestehen. „Die Käufer können ihren Plug-in-Hybrid zumindest vorübergehend nur wie einen Benziner nutzen. Dadurch entstehen ihnen zusätzliche Kosten, die sie geltend machen können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Sollte das Update negative Auswirkungen auf andere Funktionen des Fahrzeugs haben und z.B. zu einer Reduzierung der elektrischen Reichweite führen, können neue Mängel vorliegen, die ebenfalls zu Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen führen können.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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