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Rückruf für Audi A4, A5, A6 und Q5 unter Code 23LZ

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Das KBA hat den Rückruf am 28. Oktober 2024 in seiner Datenbank veröffentlicht. Betroffen sind demnach Modelle des Audi A4, A5, A6 und Q5 der Baujahre 2009 bis 2017. Grund für den Rückruf ist nach Angaben der Behörde, dass das verwendete Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den europäischen Vorgaben und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zu Thermofenstern entspricht.

Die Behörde bezieht sich dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2022. Dabei hat der EuGH deutlich gemacht, dass er Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 und über 33 Grad für eine Reduzierung der Abgasreinigung sorgen, für eine unzulässige Abschalteinrichtung hält. Ausnahmen seien nur zulässig, wenn die Abschalteinrichtung dazu dient, den Motor vor unmittelbarer Beschädigung zu schützen. Das ist bei einem Thermofenster allerdings nicht der Fall.

Der Motor in den Audi-Modellen wurde von der Konzernmutter VW entwickelt und hergestellt. Das KBA macht zwar keine Angaben zum Motortyp der betroffenen Fahrzeuge. „Anhand der Baujahre der betroffenen Audi-Modelle kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich um den durch den Abgasskandal bekannten Dieselmotor des Typs EA 189 und auch um das Nachfolgemodell des Typs EA 288 handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Rückruf kommt nicht überraschend, da auch VW diverse Modelle wegen eines unzulässigen Thermofensters zurückrufen muss. Betroffen sind Modelle des VW Polo (Rückruf-Code 23M3), des VW Crafter und VW Transporter (23M4), des VW Amarok (23M5) sowie des VW Touareg (23M7 und 23N3).

Nun muss auch Audi zahlreiche Fahrzeuge wegen eines unzulässigen Thermofensters zurückrufen. Das KBA macht zwar keine Angaben zu den geplanten Maßnahmen, es ist aber davon auszugehen, dass ein Software-Update installiert werden soll. Auch als der Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 im Herbst 2015 aufgeflogen war, wurde ein Software-Update aufgespielt. Ausgerechnet mit diesem Update wurde aber auch ein Thermofenster installiert, das nun Grund für den Rückruf sein dürfte. Denn das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass das Software-Update bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält, die entfernt werden müsste.

Zumindest für einen Teil der betroffenen Audi-Besitzer dürfte es daher schon der zweite Rückruf im Zusammenhang mit dem Abgasskandal sein. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen. „Nachdem der BGH mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen, sind die Aussichten auf Schadenersatz insbesondere auch bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.