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Rückruf für Citroen C3 wegen Brandgefahr - Code NS8

Die Ölstrahlkühldüsen machen einigen Modellen des Autokonzerns Stellantis zu schaffen – betroffen ist auch der Citroen C3. Hier müssen Fahrzeuge der Baujahre Oktober 2022 bis 2024 in die Werkstatt geordert werden. Citroen führt den Rückruf unter dem internen Code NS8 durch. In Deutschland sollen rund 7.000 Fahrzeuge betroffen sein.

Durch die beschädigten Ölstrahlkühldüsen können die betroffenen Fahrzeuge im schlimmsten Fall Feuer fangen, wie das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate am 6. März 2025 mitteilte. Demnach kann eine unzureichende Kühlung der Kurbelwelle und / oder der Kolben zu Schäden an den Ölstrahlkühldüsen und zum Stillstand des Motors führen. Dadurch können Öllecks auftreten. Tropft Öl auf das Abgasrohr kann es dazu kommen, dass das Fahrzeug Feuer fängt.

Neben dem Citroen C3 sollen auch wenige Peugeot 208 aus dem Bauzeitraum Oktober 2022 bis 2024 (Rückruf-Code MV2) und  einige Opel Corsa (Code KQ9), die zwischen dem 8. Oktober und 9. November 2022 gebaut wurden, betroffen sein.

Die Abhilfemaßnahme klingt simpel: In der Werkstatt sollen Motoröl und Ölfilter getauscht werden. „Der Rückruf sollte dennoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn Brandgefahr ist immer ein ernstzunehmendes Risiko“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Betroffene Fahrer werden sich auch fragen, ob ein Ölwechsel tatsächlich ausreichend ist, um die Brandgefahr nachhaltig zu beseitigen.

Grundsätzlich haben Autokäufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Rechtsanwalt Gisevius steht den besorgten Autobesitzern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/

 

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Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.