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Rückruf für Citroen C3 wegen Brandgefahr - Code NS8

Die Ölstrahlkühldüsen machen einigen Modellen des Autokonzerns Stellantis zu schaffen – betroffen ist auch der Citroen C3. Hier müssen Fahrzeuge der Baujahre Oktober 2022 bis 2024 in die Werkstatt geordert werden. Citroen führt den Rückruf unter dem internen Code NS8 durch. In Deutschland sollen rund 7.000 Fahrzeuge betroffen sein.

Durch die beschädigten Ölstrahlkühldüsen können die betroffenen Fahrzeuge im schlimmsten Fall Feuer fangen, wie das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate am 6. März 2025 mitteilte. Demnach kann eine unzureichende Kühlung der Kurbelwelle und / oder der Kolben zu Schäden an den Ölstrahlkühldüsen und zum Stillstand des Motors führen. Dadurch können Öllecks auftreten. Tropft Öl auf das Abgasrohr kann es dazu kommen, dass das Fahrzeug Feuer fängt.

Neben dem Citroen C3 sollen auch wenige Peugeot 208 aus dem Bauzeitraum Oktober 2022 bis 2024 (Rückruf-Code MV2) und  einige Opel Corsa (Code KQ9), die zwischen dem 8. Oktober und 9. November 2022 gebaut wurden, betroffen sein.

Die Abhilfemaßnahme klingt simpel: In der Werkstatt sollen Motoröl und Ölfilter getauscht werden. „Der Rückruf sollte dennoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn Brandgefahr ist immer ein ernstzunehmendes Risiko“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Betroffene Fahrer werden sich auch fragen, ob ein Ölwechsel tatsächlich ausreichend ist, um die Brandgefahr nachhaltig zu beseitigen.

Grundsätzlich haben Autokäufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Rechtsanwalt Gisevius steht den besorgten Autobesitzern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/

 

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Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den Kia Niro EV gibt es einen Rückruf wegen Brandgefahr. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 24. Juli 2026 veröffentlichte, besteht durch einen Fehler im Managementsystem der Hochvolt-Batterie erhöhte Brandgefahr bei der Elektro-Variante des Kia Niro.Wie das KBA weiter angibt, kann durch den Fehler die Überwachung der HV-Batterie eingeschränkt sein. Das kann zu einer Überhitzung der Batterie und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen. Software-Update für Batteriemanagementsystem 

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 64.000 Volvo XC40 Plug-in-Hybride müssen weltweit zurückgerufen werden. Grund für den Rückruf ist Brandgefahr in der Hochspannungsbatterie, wie Safety Gate, das Schnellwarnsystem der EU, am 10. Juli 2026 meldete. Demnach sind Volvo XC40 PHEV der Baujahre 2020 bis 2022 von dem Rückruf betroffen, den Volvo unter dem Code R10388 durchführt. Bei der Maßnahme wird die Hochvolt-Batterie auf einen möglichen Herstellungsfehler überprüft. Dieser Fehler kann im schlimmsten Fall zur Überhitzung der Batterie und zum Brand führen.  

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.