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Rückruf für Mercedes EQA und EQB - Brandgefahr

Wegen Brandgefahr ruft Mercedes Modelle der elektrischen SUVs EQA und EQB zurück. Auslöser für die Brandgefahr ist ein Fehler in der Hochvolt-Batterie. Dadurch kann es zu einem Kurzschluss und in der Folge zum Fahrzeugbrand kommen.

Der Rückruf wird unter dem Code 5496507 durchgeführt und betrifft die SUVs Mercedes EQA und EQB der Baujahre 2021 bis 2024. In Deutschland sollen rund 3.100 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen sein, weltweit sind es über 33.000, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 13. Februar 2025 veröffentlichte.

Ein Software-Update des Batteriemanagementsystems soll Abhilfe schaffen. Bis die Aktualisierung durchgeführt ist, sollen betroffene Mercedes-Fahrer die Batterie nur bis maximal 80 Prozent aufladen.

Der Rückruf sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Nach Angaben des KBA sind Mercedes vereinzelte Schäden bereits bekannt. In China soll es wegen des Problems mit der Hochvolt-Batterie bereits zu Fahrzeugbränden gekommen sein, berichtet der ADAC online.

„Das Risiko eines Fahrzeugbrands ist nicht zu unterschätzen. Dennoch soll nur ein Software-Update aufgespielt werden und nicht die mangelhafte Hochvolt-Batterie ausgetauscht werden. Ob eine Software-Aktualisierung ausreicht, um das Problem nachhaltig zu beseitigen, darf bezweifelt werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Autokäufer haben grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Wird der Mangel nicht beseitigt, können sie Gewährleistungsansprüche geltend machen und z.B. den Austausch der HV-Batterie verlangen.

Zudem sollten betroffene Mercedes-Fahrer beobachten, ob das Update weitere Auswirkungen auf das Fahrzeug hat und bspw. die Reichweite sinkt. „Auch dann liegt weiterhin ein Mangel vor und die Käufer können ihre Rechte geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Mercedes-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Wegen Brandgefahr muss Volvo weltweit rund 73.000 Plug-in-Hybride zurückrufen. Betroffen sind nach einem Bericht des Fachmagazins „auto motor sport“ die Baureihen Volvo S60, V60, S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2020 bis 2022.

Die Aussichten auf Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind beim VW T5 enorm gestiegen. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius hat an einer Reihe von Gerichten Schadenersatzansprüche für T5-Käufer durchgesetzt.