Rückrufservice

Rückruf für Mercedes EQA und EQB - Brandgefahr

Wegen Brandgefahr ruft Mercedes Modelle der elektrischen SUVs EQA und EQB zurück. Auslöser für die Brandgefahr ist ein Fehler in der Hochvolt-Batterie. Dadurch kann es zu einem Kurzschluss und in der Folge zum Fahrzeugbrand kommen.

Der Rückruf wird unter dem Code 5496507 durchgeführt und betrifft die SUVs Mercedes EQA und EQB der Baujahre 2021 bis 2024. In Deutschland sollen rund 3.100 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen sein, weltweit sind es über 33.000, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 13. Februar 2025 veröffentlichte.

Ein Software-Update des Batteriemanagementsystems soll Abhilfe schaffen. Bis die Aktualisierung durchgeführt ist, sollen betroffene Mercedes-Fahrer die Batterie nur bis maximal 80 Prozent aufladen.

Der Rückruf sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Nach Angaben des KBA sind Mercedes vereinzelte Schäden bereits bekannt. In China soll es wegen des Problems mit der Hochvolt-Batterie bereits zu Fahrzeugbränden gekommen sein, berichtet der ADAC online.

„Das Risiko eines Fahrzeugbrands ist nicht zu unterschätzen. Dennoch soll nur ein Software-Update aufgespielt werden und nicht die mangelhafte Hochvolt-Batterie ausgetauscht werden. Ob eine Software-Aktualisierung ausreicht, um das Problem nachhaltig zu beseitigen, darf bezweifelt werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Autokäufer haben grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Wird der Mangel nicht beseitigt, können sie Gewährleistungsansprüche geltend machen und z.B. den Austausch der HV-Batterie verlangen.

Zudem sollten betroffene Mercedes-Fahrer beobachten, ob das Update weitere Auswirkungen auf das Fahrzeug hat und bspw. die Reichweite sinkt. „Auch dann liegt weiterhin ein Mangel vor und die Käufer können ihre Rechte geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Mercedes-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Der Rückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid unter dem Code 25SC4 hat sich ausgeweitet. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht hat, sind jetzt Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026 von dem Rückruf betroffen. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand und zum Antriebsverlust kommen kann.

Rückruf für den Jaguar I-Pace wegen Brandgefahr: Durch einen Kurzschluss kann es zu einem Brand in der Hochvoltbatterie kommen. Jaguar ruft deshalb rund 29.000 Elektro-SUVs der Baujahre 2019 bis 2021 zurück, berichtet das Fachportal Kfz-Betrieb.Demnach sind in Deutschland rund 1.350 Jaguar I-Pace von dem Rückruf betroffen, der unter dem internen Aktionscode H570 durchgeführt wird. HV-Batterie nur bis zu 90 Prozent laden 

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Diskussionen und die elektrischen Türgriffe von Tesla sind nicht neu. Nach einem tödlichen Unfall im nordrhein-westfälischen Schwerte im September 2025 nehmen sie weiter Fahrt auf. Dabei steigt der Druck auf den Autobauer und die Zulassungsbehörden.Schick sind sie, die elektrisch versenkbaren Türgriffe beim Tesla S. Sie können im Ernstfall aber auch lebensgefährlich sein, wenn sich z.B. nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand die Türen nicht öffnen lassen und das Auto so zur Todesfalle für die Insassen werden kann. 

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.