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Rückruf für Mercedes A-Klasse, B-Klasse und CLA auf Anordnung des KBA

12.11.2021

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat weitere Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet. Wie die Behörde am 8. November 2021 veröffentlichte, müssen Modelle der A-Klasse, der B-Klasse sowie des Mercedes CLA der Baujahre 2012 bis 2015 in die Werkstatt geordert werden.

Laut KBA sind von dem Rückruf weltweit insgesamt rund 162.000 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland sind es mehr als 21.000 Pkw, die unter dem Code 5496147 in die Werkstatt gerufen werden. Grund für den Rückruf ist nach Angaben der Behörde eine „Konformitätsabweichung bezüglich der Regeneration des Dieselpartikelfilters“. Bei den Fahrzeugen soll ein Software-Update aufgespielt werden. Erst am 29. Oktober 2021 wurde bekannt, dass Daimler Modelle der Mercedes A- und B-Klasse der Baujahre 2009 bis 2011 auf Anordnung des KBA unter dem Code 5497524 in die Werkstatt rufen muss, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird.

Ob hinter dem aktuellen Rückruf für Modelle der A- und B-Klasse sowie den CLA mehr steckt als eine Konformitätsabweichung, lässt sich den Angaben des KBA nicht entnehmen. Welche Auswirkungen ein Update langfristig auf den Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist offen.

Zudem hat das KBA am 28.10.2021 auch den Rückruf für Modelle der G-Klasse der Baujahre 2015 bis 2016 angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Der Rückruf wird unter dem Code 5498929 durchgeführt. Nach Angaben des KAB betrifft der Rückruf weltweit rund 700 Fahrzeuge, davon 35 in Deutschland.

Das KBA hat in seit 2018 eine ganze Reihe von Rückrufen für verschiedene Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Die betroffenen Mercedes-Fahrer müssen sich nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können auch Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Auch wenn Daimler weiter auf dem Standpunkt steht, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, hat sich die Rechtsprechung zunehmend verbraucherfreundlich entwickelt. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal inzwischen zu Schadenersatz verurteilt.

Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr höher ist als auf dem Prüfstand. „Der Druck auf Daimler nimmt im Abgasskandal zu. Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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