Wegen Brandgefahr müssen weltweit fast 150.000 Mini Cooper SE in die Werkstatt. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle der Baujahre 2018 bis 2024. In Deutschland müssen demnach knapp 40.000 elektrische Mini Cooper in die Werkstatt.
Der Rückruf für die betroffenen Mini Cooper wird unter dem Hersteller-Code 0061750800 geführt. Wie das KBA am 10. September 2024 veröffentlichte, könnte es zu einem Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kommen, so dass Brandgefahr bestehe.
Ausführlicher berichtet der ADAC online über das Problem. Demnach könnte das Gehäuse der Hochvoltbatterie undicht sein und Feuchtigkeit in die Batterie eindringen. Folge könnte ein Kurzschluss und die damit verbundene Brandgefahr sein.
Der Fahrer wird zwar durch eine Fehlermeldung „Weiterfahrt möglich. Hochvolt-System“ im Cockpit gewarnt. Allerdings kann sich die Batterie auch während der Fahrt abschalten, so dass das E-Auto einfach ausrollt. Die Brandgefahr kann aber selbst beim geparkten Fahrzeug nicht ausgeschlossen werden.
Die betroffenen Besitzer eines Mini Cooper SE werden daher aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Dort soll aber nicht etwa die Batterie ausgetauscht, sondern ein Software-Update aufgespielt werden. Die Software erkenne zuverlässig eine Fehlfunktion der Batterie und sorge dann dafür, dass sich die Batterie so weit entlädt, dass keine Brandgefahr mehr besteht. Erst wenn sich dann ein undichtes Gehäuse der Batterie als Ursache herausstelle, solle der Mangel in der Werkstatt behoben werden.
Für Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar: „Wenn durch eine undichte Batterie Brandgefahr bei den betroffenen E-Fahrzeugen besteht, sollte dieser Mangel auch umgehend behoben und z.B. die Batterie ausgetauscht werden.“
Die Käufer der betroffenen Mini Cooper müssen sich nicht unbedingt mit einem Software-Update abspeisen lassen. „Aus meiner Sicht weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf und die Käufer haben ein Recht darauf, dass der Mangel beseitigt wird. Ob das durch ein Software-Update möglich ist, erscheint zumindest fraglich“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zudem können Fahrzeughalter ggf. noch Gewährleitungsansprüche geltend machen. Wenn sich der Mangel nicht in angemessener Frist beheben lässt, kann auch ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags bestehen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Mini Cooper-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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