Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.
Von dem Rückruf sind nach Angaben des KBA weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen, in Deutschland sind es knapp 15.000 Pick-ups. Als Grund für den Rückruf führt die Behörde aus, dass bei den betroffenen Fahrzeugen die Reduzierung der Abgasrückführungsrate in Abgängigkeit von der Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben der Europäischen Union und auch nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern entspricht. „Mit anderen Worten liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, die entfernt werden muss“, erklärt Rechtsanwalt Frederik M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Verpflichtender Rückruf
Da die Auswirkungen des Software-Updates auf den Motor nicht bekannt sind und viele Halter negative Folgen befürchten, sind sie dem Rückruf bislang noch nicht nachgekommen. Das KBA versteht in der Sache aber keinen Spaß und droht mit der Stilllegung des Fahrzeugs, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird. In dieser Situation wenden sich vermehrt Fahrer eines betroffenen VW Amarok an BRÜLLMANN Rechtsanwälte, um ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten.
Rechtsanwalt Gisevius: „Zunächst muss festgestellt werden, dass es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt. Das bedeutet, dass die Halter dem Rückruf folgen müssen. Ansonsten kann es tatsächlich zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen.“ Dennoch haben die betroffenen Fahrzeughalter rechtliche Möglichkeiten und können Schadenersatzansprüche geltend machen.
EuGH: Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
Abgas-Skandal, Automotive
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Der EuGH hatte im Juli 2022 entschieden, dass Abschalteinrichtungen, die schon unter normalen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren, unzulässig sind. „Daher sind auch Thermofenster, die die Abgasrückführungsrate schon bei Umgebungstemperaturen unter 15 Grad verringern, unzulässige Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Es sei davon auszugehen, dass das Thermofenster durch das Update ausgeweitet wird, so dass die Abgasrückführung auch bei niedrigeren Temperaturen vollständig aktiv ist. Allerdings ist unklar, welche Auswirkungen das auf Verbrauch, Verschleiß oder Leistung des Motors hat.
Fazit: Chancen auf Schadenersatz
Da aber das KBA bereits mit der Stilllegung der betroffenen VW Amarok droht, sollten betroffene Fahrzeugbesitzer ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Insbesondere sind die Aussichten auf Schadenersatz gestiegen, nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. „Der Käufer hat bei Fahrlässigkeit Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen muss. Das Fahrzeug muss nicht zurückgegen werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Halter eines VW Amarok gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate oder https://motorschaden.de/vw-aktionscode-23m7-23m5-23m4-23m3/

