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Rückruf für VW Amarok unter Code 23M5

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Der Rückruf ist nach Angaben des KBA notwendig, weil die Reduzierung der Abgasrückführungsrate in Abgängigkeit von der Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben der Europäischen Union und auch nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern entspricht.

Der EuGH hatte entschieden, dass Abschalteinrichtungen, die schon unter normalen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren, unzulässig sind. „Daher sind auch Thermofenster, die die Abgasrückführungsrate schon bei Umgebungstemperaturen unter 15 Grad reduzieren mit der Folge, dass dadurch die Stickoxid-Emissionen ansteigen, unzulässige Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Konsequenz ist, dass die betroffenen Amarok-Fahrer ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen. Das mag vielen bereits bekannt vorkommen. Denn schon als der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, mussten Millionen Fahrzeuge zurückgerufen werden, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Betroffen war auch der VW Amarok mit dem Dieselmotor des Typs EA 189.

Das Problem dürfte nun sein, dass bei dem Rückruf nicht nur eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wurde, sondern mit dem Software-Update eine andere Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aufgespielt wurde. Das VG Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass das Software-Update bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält. Das KBA hat zwar bei dem erneuten Rückruf keine Angaben zu dem betroffenen Motortyp gemacht, aber schon anhand der Baujahre ist davon auszugehen, dass es sich um den VW Amarok mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 handelt.

Autokäufer sollten eigentlich darauf vertrauen können, dass sie ein Fahrzeug erworben haben, dass den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das Vertrauen der betroffenen VW-Kunden dürfte durch den erneuten Rückruf gelitten haben, zumal nicht klar ist, welche Auswirkungen das Software-Update auf den Motor hat. Denn VW hat bislang betont, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei. Der Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters trifft nicht nur den VW Amarok, sondern auch Modelle des Polo (Code 23M3), Crafter und Transporter (Code 23M4) sowie Touareg (Code 23M7 und 23N3).

Der Rückruf wird vom KBA überwacht und ist für die betroffenen Fahrzeughalter verpflichtend. Kommen sie dem Rückruf nicht nach, kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.

Betroffene VW-Käufer können aber Schadenersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Dadurch hat der BGH die Hürden für Schadenersatzansprüche insbesondere auch für Fahrzeuge mit einem Thermofenster gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive
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Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den Kia Niro EV gibt es einen Rückruf wegen Brandgefahr. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 24. Juli 2026 veröffentlichte, besteht durch einen Fehler im Managementsystem der Hochvolt-Batterie erhöhte Brandgefahr bei der Elektro-Variante des Kia Niro.Wie das KBA weiter angibt, kann durch den Fehler die Überwachung der HV-Batterie eingeschränkt sein. Das kann zu einer Überhitzung der Batterie und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen. Software-Update für Batteriemanagementsystem 

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 64.000 Volvo XC40 Plug-in-Hybride müssen weltweit zurückgerufen werden. Grund für den Rückruf ist Brandgefahr in der Hochspannungsbatterie, wie Safety Gate, das Schnellwarnsystem der EU, am 10. Juli 2026 meldete. Demnach sind Volvo XC40 PHEV der Baujahre 2020 bis 2022 von dem Rückruf betroffen, den Volvo unter dem Code R10388 durchführt. Bei der Maßnahme wird die Hochvolt-Batterie auf einen möglichen Herstellungsfehler überprüft. Dieser Fehler kann im schlimmsten Fall zur Überhitzung der Batterie und zum Brand führen.  

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.