Rückrufservice

Rückruf für VW Amarok unter Code 23M5

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Der Rückruf ist nach Angaben des KBA notwendig, weil die Reduzierung der Abgasrückführungsrate in Abgängigkeit von der Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben der Europäischen Union und auch nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern entspricht.

Der EuGH hatte entschieden, dass Abschalteinrichtungen, die schon unter normalen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren, unzulässig sind. „Daher sind auch Thermofenster, die die Abgasrückführungsrate schon bei Umgebungstemperaturen unter 15 Grad reduzieren mit der Folge, dass dadurch die Stickoxid-Emissionen ansteigen, unzulässige Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Konsequenz ist, dass die betroffenen Amarok-Fahrer ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen. Das mag vielen bereits bekannt vorkommen. Denn schon als der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, mussten Millionen Fahrzeuge zurückgerufen werden, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Betroffen war auch der VW Amarok mit dem Dieselmotor des Typs EA 189.

Das Problem dürfte nun sein, dass bei dem Rückruf nicht nur eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wurde, sondern mit dem Software-Update eine andere Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aufgespielt wurde. Das VG Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass das Software-Update bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält. Das KBA hat zwar bei dem erneuten Rückruf keine Angaben zu dem betroffenen Motortyp gemacht, aber schon anhand der Baujahre ist davon auszugehen, dass es sich um den VW Amarok mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 handelt.

Autokäufer sollten eigentlich darauf vertrauen können, dass sie ein Fahrzeug erworben haben, dass den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das Vertrauen der betroffenen VW-Kunden dürfte durch den erneuten Rückruf gelitten haben, zumal nicht klar ist, welche Auswirkungen das Software-Update auf den Motor hat. Denn VW hat bislang betont, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei. Der Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters trifft nicht nur den VW Amarok, sondern auch Modelle des Polo (Code 23M3), Crafter und Transporter (Code 23M4) sowie Touareg (Code 23M7 und 23N3).

Der Rückruf wird vom KBA überwacht und ist für die betroffenen Fahrzeughalter verpflichtend. Kommen sie dem Rückruf nicht nach, kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.

Betroffene VW-Käufer können aber Schadenersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Dadurch hat der BGH die Hürden für Schadenersatzansprüche insbesondere auch für Fahrzeuge mit einem Thermofenster gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive
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Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.