Rückrufservice

Rückruf für VW Caddy wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gibt es einen neuen Rückruf für Modelle des VW Caddy, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 13. September 2024 veröffentlicht hat. Demnach müssen weltweit rund 65.000 VW Caddy der Baujahre 2010 bis 2020 in die Werkstatt, in Deutschland sind es rund 29.000. Die Rückrufaktion läuft unter dem Code 23EN.

Wie das KBA mitteilt, enthalten die Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem. Dabei soll es um eine Korrektur von Datenständen aus dem EA 189-Rückruf gehen. Das Motorsteuergerät soll bei den betroffenen Fahrzeugen in der Werkstatt umprogrammiert werden. Nähere Angaben zu der Art der unzulässigen Abschalteinrichtung macht die Behörde nicht.

VW hatte in dem Dieselmotor EA 189 bekanntlich eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Als der Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, musste VW in der Folge allein in Deutschland rund 2,4 Millionen Fahrzeuge zurückrufen und ein Software-Update aufspielen.

Auch neun Jahre später kann VW den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Erst Ende August und Anfang September hat das KBA einen Rückruf für Modelle des VW Polo, VW Amarok, VW Touareg, VW Crafter und VW Transporter wegen eines Thermofensters veröffentlicht. Das Thermofenster soll mit dem Software-Update aufgespielt worden sein. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass es das Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung hält. Auch der EuGH hat bereits im Juli 2022 in mehreren Urteilen klar gemacht, dass er das Thermofenster in der Regel für eine unzulässige Abschalteinrichtung hält.

Ob es sich beim VW Caddy nun ebenfalls um ein Thermofester oder eine andere unzulässige Abschalteinrichtung handelt, geht aus den Angaben des KBA nicht hervor.

Klar ist aber, dass von dem Rückruf betroffene VW-Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen können. „Nachdem der Bundesgerichtshof im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen, sind die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht vollständig abgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal oder unter https://motorschaden.de/

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.