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Rückruf für VW Caddy wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

20.09.2024

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gibt es einen neuen Rückruf für Modelle des VW Caddy, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 13. September 2024 veröffentlicht hat. Demnach müssen weltweit rund 65.000 VW Caddy der Baujahre 2010 bis 2020 in die Werkstatt, in Deutschland sind es rund 29.000. Die Rückrufaktion läuft unter dem Code 23EN.

Wie das KBA mitteilt, enthalten die Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem. Dabei soll es um eine Korrektur von Datenständen aus dem EA 189-Rückruf gehen. Das Motorsteuergerät soll bei den betroffenen Fahrzeugen in der Werkstatt umprogrammiert werden. Nähere Angaben zu der Art der unzulässigen Abschalteinrichtung macht die Behörde nicht.

VW hatte in dem Dieselmotor EA 189 bekanntlich eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Als der Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, musste VW in der Folge allein in Deutschland rund 2,4 Millionen Fahrzeuge zurückrufen und ein Software-Update aufspielen.

Auch neun Jahre später kann VW den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Erst Ende August und Anfang September hat das KBA einen Rückruf für Modelle des VW Polo, VW Amarok, VW Touareg, VW Crafter und VW Transporter wegen eines Thermofensters veröffentlicht. Das Thermofenster soll mit dem Software-Update aufgespielt worden sein. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass es das Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung hält. Auch der EuGH hat bereits im Juli 2022 in mehreren Urteilen klar gemacht, dass er das Thermofenster in der Regel für eine unzulässige Abschalteinrichtung hält.

Ob es sich beim VW Caddy nun ebenfalls um ein Thermofester oder eine andere unzulässige Abschalteinrichtung handelt, geht aus den Angaben des KBA nicht hervor.

Klar ist aber, dass von dem Rückruf betroffene VW-Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen können. „Nachdem der Bundesgerichtshof im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen, sind die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht vollständig abgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

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Aktuelles
10.10.2024

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.
01.10.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Frankfurt dem Käufer eines Porsche Macan Schadenersatz zugesprochen. Da in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, habe sich die Konzernschwester Audi als Herstellerin des Motors schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 21. Mai 2024 (Az.: 24 U 25/22).
27.09.2024

Besitzer eines VW Touareg erhalten derzeit Post von Volkswagen. Sie sollen ihren Touareg mit der Abgasnorm Euro 5 in die Werkstatt bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um das Emissionsverhalten des Fahrzeugs zu verbessern. Der Rückruf läuft unter dem Aktionscode 23M7.
20.09.2024

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gibt es einen neuen Rückruf für Modelle des VW Caddy, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 13. September 2024 veröffentlicht hat. Demnach müssen weltweit rund 65.000 VW Caddy der Baujahre 2010 bis 2020 in die Werkstatt, in Deutschland sind es rund 29.000. Die Rückrufaktion läuft unter dem Code 23EN.
17.09.2024

VW muss rund 1,3 Millionen Fahrzeuge in die Werkstatt rufen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Betroffen sind Modelle des VW T5 und VW Crafter, VW Polo, VW Amarok und VW Touareg. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf vor wenigen Tagen veröffentlicht. Grund ist demnach ein Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind mehr als 300.000 Fahrzeuge betroffen.
13.09.2024

Das OLG Köln hat einem Kläger im Mercedes-Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zugesprochen (Az.: 30 U 20/22). Grund ist, dass in dem Mercedes C 250 CDI des Klägers nach Überzeugung des Gerichts unzulässige Abschalteinrichtungen in Form eines Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) verbaut ist.