VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.
Wie das KBA mitteilt, können Module der Hochvolt-Batterie Produktionsfehler aufweisen. Dadurch kann es zu einer erhöhten Selbstentladung und in der Folge auch zu einer thermischen Überlastung der Module und zum Fahrzeugbrand kommen. In der Werkstatt sollen betroffene Batteriezellen ersetzt werden, um die Brandgefahr zu beseitigen. Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 15998R.
Batterie nicht vollständig laden
Bis zum Austausch der Batteriemodule sollen die Fahrzeuge nach Angaben des Portals krafthand.de nur noch bis maximal 80 Prozent geladen und auf Schnellladungen verzichtet werden. „Neben der Brandgefahr müssen die betroffenen VW-Fahrer auch eine geringere Reichweite hinnehmen. Gerade die Reichweite ist für viele Käufer ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl ihres E-Autos gewesen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Ansprüche der Käufer
Automotive, E-Autos/Batterieschaden
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Positiv ist, dass VW die schadhaften Batteriezellen offenbar austauschen will, um so das Brandrisiko zu beseitigen. Sollte es dennoch weiter zu Problemen kommen, können die Käufer weitere rechtliche Schritte prüfen. Rechtsanwalt Gisevius: „Grundsätzlich haben Käufer Anspruch auf eine mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht dauerhaft beseitigt werden, können verschiedenen rechtliche Ansprüche von der Kaufpreisminderung bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen.“ Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der betroffenen Fahrzeuge bestehen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene VW-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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