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Rückruf für VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo wegen Brandgefahr

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Wie das KBA mitteilt, können Module der Hochvolt-Batterie Produktionsfehler aufweisen. Dadurch kann es zu einer erhöhten Selbstentladung und in der Folge auch zu einer thermischen Überlastung der Module und zum Fahrzeugbrand kommen. In der Werkstatt sollen betroffene Batteriezellen ersetzt werden, um die Brandgefahr zu beseitigen. Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 15998R.

 

Batterie nicht vollständig laden

 

Bis zum Austausch der Batteriemodule sollen die Fahrzeuge nach Angaben des Portals krafthand.de nur noch bis maximal 80 Prozent geladen und auf Schnellladungen verzichtet werden. „Neben der Brandgefahr müssen die betroffenen VW-Fahrer auch eine geringere Reichweite hinnehmen. Gerade die Reichweite ist für viele Käufer ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl ihres E-Autos gewesen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Ansprüche der Käufer

 

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Positiv ist, dass VW die schadhaften Batteriezellen offenbar austauschen will, um so das Brandrisiko zu beseitigen. Sollte es dennoch weiter zu Problemen kommen, können die Käufer weitere rechtliche Schritte prüfen. Rechtsanwalt Gisevius: „Grundsätzlich haben Käufer Anspruch auf eine mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht dauerhaft beseitigt werden, können verschiedenen rechtliche Ansprüche von der Kaufpreisminderung bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen.“ Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der betroffenen Fahrzeuge bestehen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene VW-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

 

 

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den Kia Niro EV gibt es einen Rückruf wegen Brandgefahr. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 24. Juli 2026 veröffentlichte, besteht durch einen Fehler im Managementsystem der Hochvolt-Batterie erhöhte Brandgefahr bei der Elektro-Variante des Kia Niro.Wie das KBA weiter angibt, kann durch den Fehler die Überwachung der HV-Batterie eingeschränkt sein. Das kann zu einer Überhitzung der Batterie und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen. Software-Update für Batteriemanagementsystem 

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 64.000 Volvo XC40 Plug-in-Hybride müssen weltweit zurückgerufen werden. Grund für den Rückruf ist Brandgefahr in der Hochspannungsbatterie, wie Safety Gate, das Schnellwarnsystem der EU, am 10. Juli 2026 meldete. Demnach sind Volvo XC40 PHEV der Baujahre 2020 bis 2022 von dem Rückruf betroffen, den Volvo unter dem Code R10388 durchführt. Bei der Maßnahme wird die Hochvolt-Batterie auf einen möglichen Herstellungsfehler überprüft. Dieser Fehler kann im schlimmsten Fall zur Überhitzung der Batterie und zum Brand führen.  

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.