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Rückruf für VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo wegen Brandgefahr

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Wie das KBA mitteilt, können Module der Hochvolt-Batterie Produktionsfehler aufweisen. Dadurch kann es zu einer erhöhten Selbstentladung und in der Folge auch zu einer thermischen Überlastung der Module und zum Fahrzeugbrand kommen. In der Werkstatt sollen betroffene Batteriezellen ersetzt werden, um die Brandgefahr zu beseitigen. Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 15998R.

 

Batterie nicht vollständig laden

 

Bis zum Austausch der Batteriemodule sollen die Fahrzeuge nach Angaben des Portals krafthand.de nur noch bis maximal 80 Prozent geladen und auf Schnellladungen verzichtet werden. „Neben der Brandgefahr müssen die betroffenen VW-Fahrer auch eine geringere Reichweite hinnehmen. Gerade die Reichweite ist für viele Käufer ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl ihres E-Autos gewesen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Ansprüche der Käufer

 

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Positiv ist, dass VW die schadhaften Batteriezellen offenbar austauschen will, um so das Brandrisiko zu beseitigen. Sollte es dennoch weiter zu Problemen kommen, können die Käufer weitere rechtliche Schritte prüfen. Rechtsanwalt Gisevius: „Grundsätzlich haben Käufer Anspruch auf eine mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht dauerhaft beseitigt werden, können verschiedenen rechtliche Ansprüche von der Kaufpreisminderung bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen.“ Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der betroffenen Fahrzeuge bestehen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene VW-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

 

 

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Aktuelles

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Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann es zu Streitigkeiten zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber kommen. Auslöser ist häufig, dass der Leasinggeber Nachforderungen stellt, weil das Fahrzeug vermeintlich übermäßig abgenutzt oder beschädigt sei. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 28.10.2025 (Az. 6 U 84/24) wichtige Leitlinien zur Bestimmung des Minderwerts bei Kilometerleasingverträgen entwickelt und deutlich gemacht, dass Leasingnehmer nur für solche Schäden haften, die über übliche Gebrauchsspuren hinausgehen.

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Rückruf für über 100.000 Hyundai Kona Elektro unter dem Code 61D004: Grund ist erhöhte Brandgefahr aufgrund eines Softwarefehlers im Batteriemanagementsystem der Hochvolt-Batterie, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 17. März 2026 veröffentlicht hat.

VW muss erneut E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr zurückrufen. Ursache sind fehlerhafte Module in der Hochvolt-Batterie. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, sind der ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und der ID.Buzz Cargo von dem Rückruf betroffen. VW führt den Rückruf unter dem Code 93MI durch.Wie das KBA angibt, können nicht der Spezifikation entsprechende Module in der HV-Batterie zu Reichweitenverlusten und dem Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte führen. Was aber noch schwerer wiegen dürfte, ist, dass es zum Fahrzeugbrand kommen kann. 

Es ist ein wiederkehrendes Szenario: Lkw geraten in Brand und stehen auf der Straße in Flammen. Auch wenn es nicht zu Personenschäden kommt, ist der Sachschaden in der Regel aber enorm. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat reagiert und Ende 2025 einen Rückruf für Modelle des MAN TGX bzw. TGS der Baujahre Oktober 2016 bis Dezember 2019 wegen Brandgefahr angeordnet.