Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Rückruf am 28. August 2024 unter der Referenznummer 14240R veröffentlicht. Als Grund für den Rückruf gab die Behörde an, dass das bei der Abgasrückführung verwendete Thermofenster nicht den gesetzlichen Vorgaben gemäß der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007 und der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 entspreche. „Das KBA vermeidet zwar den Ausdruck unzulässige Abschalteinrichtung, doch genau darum geht es“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
EuGH: Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtung
Denn nach der Rechtsprechung des EuGH sind Abschalteinrichtungen unzulässig, die schon bei betriebsüblichen Temperaturen die Abgasrückführung reduzieren. „Darunter fallen dann auch Thermofenster, die die Abgasrückführung schon bei Tempertaturen unterhalb von 15 Grad verringern oder eine Reduzierung der Abgasrückführungsrate in Abhängigkeit vom Umgebungsdruck ab 1.000 Höhenmetern. Denn dabei handelt es sich im Gebiet der EU um normale Betriebsbedingungen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Software-Update soll installiert werden
Abgas-Skandal, Automotive
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Betroffen sind vom dem Rückruf nach Angaben des KBA weltweit rund 77.000 und in Deutschland ca. 9.000 VW Touareg der Baujahre 2011 bis 2014. In der Werkstatt soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Da einige Halter negative Auswirkungen des Updates auf den Motor befürchten, haben sie es bis jetzt noch nicht aufspielen lassen. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben und aufgefordert, die Maßnahme durchführen zu lassen.
Rückruf verpflichtend
„Wenn sie den Rückruf weiter ignorieren, können erhebliche Konsequenzen bis zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs drohen. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, muss das Update aufgespielt werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Fazit: Schadenersatzansprüche noch möglich
Die Halter eines betroffenen VW Touareg haben aber ggf. auch noch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dabei sind ihre Chancen sogar gestiegen, nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Anders als bei Vorsatz wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt. Stattdessen erhält der Käufer den sog. Differenzschadenersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Halter eines VW Touareg gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate oder https://motorschaden.de/vw-aktionscode-23m7-23m5-23m4-23m3/

