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Rückruf Mercedes GLK 220 CDI – KBA dehnt Untersuchungen aus

Das könnte für Daimler noch bitter werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 21. Juni 2019 den Rückruf für der Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Betroffen sind 60.000 Fahrzeuge. „Der Rückruf könnte sich allerdings noch erheblich ausweiten. In dem Mercedes GLK 220 CDI ist der Motor OM 651 verbaut. Der Motor steckt auch in einer ganzen Reihe anderer Mercedes-Modelle“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtanwälte, aus Stuttgart.

Nach Medienberichten hat das KBA seine Untersuchungen bereits auf weitere Modelle mit dem Motortyp OM 651 und auch dem Motor OM 642 ausgeweitet. Sollten die Prüfer feststellen, dass die unzulässige Abschalteinrichtung auch hier verwendet wurde, drohen weitere Rückrufe.

Bei der bemängelten Abschalteinrichtung handelt es sich um eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Die Funktion sorgt dafür, dass sich das Motoröl langsamer erwärmt und dadurch weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Allerdings ist diese Funktion offenbar nur im Prüfzyklus aktiviert. Im normalen Straßenverkehr stoßen die Fahrzeuge deutlich mehr Stickoxide aus und halten den Grenzwert nicht ein.

Mercedes hält diese Funktion jedoch für legal und hat angekündigt, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Das ändert zunächst einmal nichts an dem amtlich angeordneten Rückruf. Zudem wurde der Verdacht des KBA, dass Mercedes beim GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, schon im April bekannt. Diesen Verdacht konnte Daimler im folgenden Anhörungsverfahren offenbar nicht entkräften.

Für Mercedes steht aber ohnehin noch viel mehr auf dem Spiel als nur der Rückruf von rund 60.000 GLK 220 CDI. Sollte das KBA feststellen, dass die unzulässige Abschalteinrichtung auch bei anderen Modellen eingesetzt wurde, wären weitere Rückrufe die Folge. Die könnten dann u.a. auch Fahrzeuge der C-, E- oder S-Klasse treffen.

Bislang musste Mercedes in Deutschland rund 280.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Nun ist mit dem GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 auch ein Modell mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen. „Der Abgasskandal bei Mercedes könnte sich noch erheblich ausweiten. Betroffene Mercedes-Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Rechtsprechung im VW-Abgasskandal zeigt, dass gute Aussichten bestehen, die Ansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

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Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.