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Rückruf Mercedes GLK 220 CDI – KBA dehnt Untersuchungen aus

Das könnte für Daimler noch bitter werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 21. Juni 2019 den Rückruf für der Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Betroffen sind 60.000 Fahrzeuge. „Der Rückruf könnte sich allerdings noch erheblich ausweiten. In dem Mercedes GLK 220 CDI ist der Motor OM 651 verbaut. Der Motor steckt auch in einer ganzen Reihe anderer Mercedes-Modelle“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtanwälte, aus Stuttgart.

Nach Medienberichten hat das KBA seine Untersuchungen bereits auf weitere Modelle mit dem Motortyp OM 651 und auch dem Motor OM 642 ausgeweitet. Sollten die Prüfer feststellen, dass die unzulässige Abschalteinrichtung auch hier verwendet wurde, drohen weitere Rückrufe.

Bei der bemängelten Abschalteinrichtung handelt es sich um eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Die Funktion sorgt dafür, dass sich das Motoröl langsamer erwärmt und dadurch weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Allerdings ist diese Funktion offenbar nur im Prüfzyklus aktiviert. Im normalen Straßenverkehr stoßen die Fahrzeuge deutlich mehr Stickoxide aus und halten den Grenzwert nicht ein.

Mercedes hält diese Funktion jedoch für legal und hat angekündigt, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Das ändert zunächst einmal nichts an dem amtlich angeordneten Rückruf. Zudem wurde der Verdacht des KBA, dass Mercedes beim GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, schon im April bekannt. Diesen Verdacht konnte Daimler im folgenden Anhörungsverfahren offenbar nicht entkräften.

Für Mercedes steht aber ohnehin noch viel mehr auf dem Spiel als nur der Rückruf von rund 60.000 GLK 220 CDI. Sollte das KBA feststellen, dass die unzulässige Abschalteinrichtung auch bei anderen Modellen eingesetzt wurde, wären weitere Rückrufe die Folge. Die könnten dann u.a. auch Fahrzeuge der C-, E- oder S-Klasse treffen.

Bislang musste Mercedes in Deutschland rund 280.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Nun ist mit dem GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 auch ein Modell mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen. „Der Abgasskandal bei Mercedes könnte sich noch erheblich ausweiten. Betroffene Mercedes-Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Rechtsprechung im VW-Abgasskandal zeigt, dass gute Aussichten bestehen, die Ansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.