Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.
Wie das KBA weiter ausführt, entspreche die Reduktion der AGR-Rate in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur nicht der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007 und der Rechtsprechung des EuGH aus dem Juli 2022. „Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteilen vom 14. Juli 2022 entschieden, dass er Thermofenster, die dazu führen, dass die Abgasrückführung bei Temperaturen unter 15 bzw. über 33 Grad reduziert wird, für unzulässig hält“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Software-Update soll aufgespielt werden
Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt nach europäischer Rechtsprechung vor, wenn die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, wie sie vernünftigerweise im Gebiet der EU zu erwarten sind, reduziert wird. Das ist offenbar bei dem verwendeten Thermofenster in den von dem Rückruf betroffenen Porsche Cayenne der Fall.
Bei den betroffenen Modellen handelt es sich nach Angaben des KBA um Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum von Mai 2010 bis Juni 2011. In der Werkstatt soll bei den SUVs ein Software-Update für das Motor- und Getriebesteuergerät aufgespielt werden. Porsche führt den Rückruf unter dem Code ATA0 durch.
Das KBA geht von weltweit 10.900 betroffenen Fahrzeugen aus, davon knapp 2.500 in Deutschland. Die Behörde überwacht den Rückruf und führt ihn unter der Referenznummer 16292R durch. Nach Angaben von Porsche sind allerdings weniger Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, wie das Fachportal kfz-betrieb.vogel.de berichtet.
Abgas-Skandal, Automotive
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Weitere Rückrufe wegen Thermofenster
Rechtsanwalt Gisevius geht davon aus, dass das Thermofenster im Rahmen des Software-Updates neu bedatet wird, so dass die Abgasrückführung auch bei niedrigeren bzw. höheren Temperaturen vollständig arbeitet. Welche Auswirkungen das Update auf den Motor hat, ist jedoch ungewiss.
Schon im Herbst 2024 hatte es einen umfassenden Rückruf für verschiedene Modelle der Konzernmutter VW aus demselben Grund gegeben. Diese Rückrufaktion setzt sich nun offenbar bei Porsche fort.
Fazit: Schadenersatz möglich
Für die Halter eines betroffenen Porsche Cayenne bedeutet der Rückruf, dass ihr Fahrzeug offenbar mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs ist. Das kann wiederum zu Ansprüchen auf Schadenersatz führen. Denn der Bundesgerichtshof hat im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss somit nicht mehr nachgewiesen werden. „Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen hat sich dadurch gerade bei Fahrzeugen mit einem unzulässigen Thermofenster erleichtert“, so Rechtsanwalt Gisevius. Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Halter eines Porsche Cayenne gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate oder https://motorschaden.de/

