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Rückruf Porsche - Radverlust möglich

Porsche muss erneut einen weltweiten Rückruf für verschiedene Modelle starten. Die betroffenen Fahrzeuge könnten ein Rad verlieren. Das berichtete „auto motor sport“ am 30. Oktober 2024 online. Offenbar meldet sich Porsche derzeit bei den betroffenen Haltern und fordert sie auf, das Fahrzeug nicht mehr zu bewegen, wie in verschiedenen Online-Foren zu lesen ist. „Das zeigt, wie gefährlich die Situation ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Betroffen von dem Rückruf sind laut Medienberichten weltweit rund 10.000 Fahrzeuge aus drei Baureihen. In Deutschland sollen mehr als 2.000 Fahrzeuge betroffen sein. Konkret geht es um spezielle Modelle des
• Porsche 911 (Typ 992): GT3, GT3 RS, Turbo, Turbo S, GTS, Sport Classic
• Porsche 718 (Typ 982): GT4 RS, Spyder RS
• Porsche Panamera (Typ G3): Turbo S E-Hybrid, Turbo, GTS.
Alle betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen dem 1. September 2023 und 23. Oktober 2024 gebaut. Es handelt sich um Fahrzeuge mit Zentralverschlussfelgen, bei denen ein Radverlust droht, so „auto motor sport“. Nach Angaben des Fachmagazins hat ein Porsche-Sprecher den Rückruf bestätigt. Allerdings seien nicht alle Fahrzeuge aus diesem Bauzeitraum betroffen. Porsche könne die betroffenen Fahrzeuge anhand ihrer Fahrgestellnummer aber eindeutig identifizieren. Der Rückruf taucht (noch) nicht in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) auf.

Zentralverschlussfelgen kommen aus dem Motorsport und sollen dafür sorgen, dass die Räder möglichst schnell gewechselt werden können. Hier wird die Felge mit einer Zentralmutter befestigt und nicht mit 4 oder 5 Radmuttern. Porsche hat diese Technik groß gemacht und ausgerechnet hier gibt es nun ein gefährliches Problem und es kann zu Beschädigungen oder sogar zum Bruch der Zentralmutter kommen. Folge kann ein Radverlust ein.

Offenbar warnt Porsche davor, die betroffenen Modelle noch zu fahren – auch nicht in die Werkstatt. Dazu sollen sie abgeholt und in der Werkstatt die Verschraubung überprüft werden.

„Dass die betroffenen Porsche-Fahrzeuge nicht mehr bewegt werden sollen, zeigt wie gefährlich die Situation ist, nicht nur für die betroffenen Porsche-Fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Wenn die betroffenen Porsche-Halter ihr Fahrzeug bis zu einer Reparatur nicht nutzen können, kann ihnen eine Entschädigung zustehen. Rechtsanwalt Gisevius prüft gerne, welche rechtlichen Folgen sich aus dem Rückruf ergeben können.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

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Aktuelles

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rückruf wegen Brandgefahr für rund 7.000 Mercedes EQA bzw. EQB in Deutschland: Weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann, ruft Mercedes die betroffenen Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 4794004 in die Werkstatt zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf veröffentlicht und überwacht die Maßnahme. Das KBA führt den Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA bzw. EQB unter der Referenznummer 16136R.

Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.