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Rückruf Porsche - Radverlust möglich

Porsche muss erneut einen weltweiten Rückruf für verschiedene Modelle starten. Die betroffenen Fahrzeuge könnten ein Rad verlieren. Das berichtete „auto motor sport“ am 30. Oktober 2024 online. Offenbar meldet sich Porsche derzeit bei den betroffenen Haltern und fordert sie auf, das Fahrzeug nicht mehr zu bewegen, wie in verschiedenen Online-Foren zu lesen ist. „Das zeigt, wie gefährlich die Situation ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Betroffen von dem Rückruf sind laut Medienberichten weltweit rund 10.000 Fahrzeuge aus drei Baureihen. In Deutschland sollen mehr als 2.000 Fahrzeuge betroffen sein. Konkret geht es um spezielle Modelle des
• Porsche 911 (Typ 992): GT3, GT3 RS, Turbo, Turbo S, GTS, Sport Classic
• Porsche 718 (Typ 982): GT4 RS, Spyder RS
• Porsche Panamera (Typ G3): Turbo S E-Hybrid, Turbo, GTS.
Alle betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen dem 1. September 2023 und 23. Oktober 2024 gebaut. Es handelt sich um Fahrzeuge mit Zentralverschlussfelgen, bei denen ein Radverlust droht, so „auto motor sport“. Nach Angaben des Fachmagazins hat ein Porsche-Sprecher den Rückruf bestätigt. Allerdings seien nicht alle Fahrzeuge aus diesem Bauzeitraum betroffen. Porsche könne die betroffenen Fahrzeuge anhand ihrer Fahrgestellnummer aber eindeutig identifizieren. Der Rückruf taucht (noch) nicht in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) auf.

Zentralverschlussfelgen kommen aus dem Motorsport und sollen dafür sorgen, dass die Räder möglichst schnell gewechselt werden können. Hier wird die Felge mit einer Zentralmutter befestigt und nicht mit 4 oder 5 Radmuttern. Porsche hat diese Technik groß gemacht und ausgerechnet hier gibt es nun ein gefährliches Problem und es kann zu Beschädigungen oder sogar zum Bruch der Zentralmutter kommen. Folge kann ein Radverlust ein.

Offenbar warnt Porsche davor, die betroffenen Modelle noch zu fahren – auch nicht in die Werkstatt. Dazu sollen sie abgeholt und in der Werkstatt die Verschraubung überprüft werden.

„Dass die betroffenen Porsche-Fahrzeuge nicht mehr bewegt werden sollen, zeigt wie gefährlich die Situation ist, nicht nur für die betroffenen Porsche-Fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Wenn die betroffenen Porsche-Halter ihr Fahrzeug bis zu einer Reparatur nicht nutzen können, kann ihnen eine Entschädigung zustehen. Rechtsanwalt Gisevius prüft gerne, welche rechtlichen Folgen sich aus dem Rückruf ergeben können.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Wegen Brandgefahr gibt es unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 einen Rückruf für Modelle des Audi e-tron der Baujahre 2018 bis 2022. Anlass für den Rückruf sind Probleme mit der Hochvolt-Batterie.

Audi-Fahrer sollten auf erhöhten Ölverbrauch oder blauen Rauch aus dem Auspuff achten – das können Vorboten für einen kapitalen Motorschaden sein. Ursächlich dafür sind häufig die Ölabstreifringe oder Kolbenringe. Besonders ältere Audi-Modelle mit 1,8- oder 2,0-Liter TFSI-Motoren der Baujahre 2008 bis 2015 können von dem Problem des übermäßigen Ölverbrauchs und einem folgenden Motorschaden betroffen sein.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.