Rückrufservice

Rückruf Seat Ibiza - Code 23X0

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erfolgt der Rückruf, weil bei den Fahrzeugen die Reduktion der Abgasrückführungsrate (AGR) über die Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 entspricht. „Vereinfacht gesagt, dürfte es also um ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung beim Seat Ibiza gehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Auch für verschiedene VW-Modelle und Fahrzeuge der Konzernschwester Audi hat es deshalb schon Rückrufe gegeben.

Das KBA folgt mit dem Rückruf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 14. Juli 2022 entschieden, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert wird. Ausnahmen sind demnach nur möglich, wenn die Funktion den Motor unmittelbar vor Beschädigungen schützen soll. Das ist aber beim Thermofenster nicht der Fall, da es eher langfristig vor Verschleiß schützen soll.

In der Werkstatt soll bei den betroffenen Seat Ibiza nun ein Software-Update aufgespielt werden. Welche Auswirkungen das Update dann auf den Verschleiß, die Leistung oder den Verbrauch des Motors hat, ist ungewiss. Viele Seat-Fahrer werden sich an den VW-Abgasskandal erinnert fühlen als ebenfalls ein Software-Update aufgespielt und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden musste.

Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, muss das Update aufgespielt werden. Die betroffenen Halter eines Seat Ibiza können aber auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Dabei hat der BGH die Hürden für Schadenersatz im Abgasskandal gesenkt. Mit Urteil vom 26. Juni 2023 haben die Karlsruher Richter entschieden, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers ein Schadenersatzanspruch besteht. „Somit muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden, was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster erleichtert“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Seat-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Ein kleiner Kratzer hier, eine kleine Beule da – bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann es oft zu überzogenen Nachforderungen kommen, weil das Fahrzeug vermeintlich nicht ordnungsgemäß gepflegt und gewartet wurde. „Tatsächlich handelt es sich bei leichten Kratzern oder Beulen häufig um ganz gewöhnliche Gebrauchsspuren, für die der Leasingnehmer nicht zur Kasse gebeten werden kann“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Bei e-Modellen des Audi A6, A7 und Q5 kann es zur Überhitzung der Hochvoltbatterie und in Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen. Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es unter dem Code 93AB deshalb einen Rückruf, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht wird.