Rückrufservice

Rückruf Seat Ibiza - Code 23X0

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erfolgt der Rückruf, weil bei den Fahrzeugen die Reduktion der Abgasrückführungsrate (AGR) über die Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 entspricht. „Vereinfacht gesagt, dürfte es also um ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung beim Seat Ibiza gehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Auch für verschiedene VW-Modelle und Fahrzeuge der Konzernschwester Audi hat es deshalb schon Rückrufe gegeben.

Das KBA folgt mit dem Rückruf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 14. Juli 2022 entschieden, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert wird. Ausnahmen sind demnach nur möglich, wenn die Funktion den Motor unmittelbar vor Beschädigungen schützen soll. Das ist aber beim Thermofenster nicht der Fall, da es eher langfristig vor Verschleiß schützen soll.

In der Werkstatt soll bei den betroffenen Seat Ibiza nun ein Software-Update aufgespielt werden. Welche Auswirkungen das Update dann auf den Verschleiß, die Leistung oder den Verbrauch des Motors hat, ist ungewiss. Viele Seat-Fahrer werden sich an den VW-Abgasskandal erinnert fühlen als ebenfalls ein Software-Update aufgespielt und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden musste.

Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, muss das Update aufgespielt werden. Die betroffenen Halter eines Seat Ibiza können aber auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Dabei hat der BGH die Hürden für Schadenersatz im Abgasskandal gesenkt. Mit Urteil vom 26. Juni 2023 haben die Karlsruher Richter entschieden, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers ein Schadenersatzanspruch besteht. „Somit muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden, was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster erleichtert“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Seat-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.