Rückrufservice

Rückruf Seat Ibiza - Code 23X0

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erfolgt der Rückruf, weil bei den Fahrzeugen die Reduktion der Abgasrückführungsrate (AGR) über die Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 entspricht. „Vereinfacht gesagt, dürfte es also um ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung beim Seat Ibiza gehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Auch für verschiedene VW-Modelle und Fahrzeuge der Konzernschwester Audi hat es deshalb schon Rückrufe gegeben.

Das KBA folgt mit dem Rückruf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 14. Juli 2022 entschieden, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert wird. Ausnahmen sind demnach nur möglich, wenn die Funktion den Motor unmittelbar vor Beschädigungen schützen soll. Das ist aber beim Thermofenster nicht der Fall, da es eher langfristig vor Verschleiß schützen soll.

In der Werkstatt soll bei den betroffenen Seat Ibiza nun ein Software-Update aufgespielt werden. Welche Auswirkungen das Update dann auf den Verschleiß, die Leistung oder den Verbrauch des Motors hat, ist ungewiss. Viele Seat-Fahrer werden sich an den VW-Abgasskandal erinnert fühlen als ebenfalls ein Software-Update aufgespielt und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden musste.

Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, muss das Update aufgespielt werden. Die betroffenen Halter eines Seat Ibiza können aber auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Dabei hat der BGH die Hürden für Schadenersatz im Abgasskandal gesenkt. Mit Urteil vom 26. Juni 2023 haben die Karlsruher Richter entschieden, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers ein Schadenersatzanspruch besteht. „Somit muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden, was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster erleichtert“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Seat-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des EQA und EQB zurückrufen. Grund für den Rückruf ist, dass es bei den betroffenen E-Autos durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Kurzschluss kommen kann. Die gute Nachricht für die betroffenen Fahrzeughalter ist, dass der Rückruf, den Mercedes unter dem Code 4794004 durchführt, im vierten Quartal 2026 beginnen soll. Die schlechte Nachricht ist, dass sich der Rückruf hinziehen kann. 

Wegen Brandgefahr durch einen möglichen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie muss Ford über 250.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride zurückrufen, davon rund 69.000 in Deutschland. Im August hat Ford mit dem Rückruf unter dem Code 25SC4 begonnen.Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Ford Kuga PHEV der Baujahre August 2019 bis März 2026 betroffen. 

Mit steigendem Ölverbrauch fing es an und am Ende hatte der VW 6 einen kapitalen Motorschaden. Reparaturkosten ca. 21.000 Euro. „Ursache für den Motorschaden ist unserer Meinung nach ein Konstruktionsfehler. Wir wollen daher für unseren Mandanten auf Schadenersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung des T6-Halters verweigerte zwar zunächst die Deckungszusage, doch damit kam sie beim Landgericht Traunstein nicht durch. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az.

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).