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Rückruf unterCode 23X6 - Audi A8 im Visier des KBA

Beim Audi A8 deutet sich ein weiterer Rückruf an. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 10. Juni 2020 veröffentlichte, ist ein Rückruf für Modelle des Audi A8 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer „Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware“ in Untersuchung.

Weltweit sind nach Angaben des KBA knapp 11.000 Dieselfahrzeuge betroffen. Rund 5.400 davon sind in Deutschland zugelassen. Bei dem untersuchten Modell handelt es sich um den Audi A8 der Baujahre 2009 bis 2014 mit 4,2 Liter V8 TDI-Motor der Schadstoffklasse Euro 5 und den Motorkennbuchstaben (MKB) CDSB mit dem Getriebe AL951.

Der Hersteller-Code der Rückruf-Aktion lautet 23X6. Unter diesem Code wurden schon diverse Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor bzw. 4,2-Liter-Dieselmotor mit den Abgasnormen Euro 5 bzw. Euro 6 durchgeführt. Die meisten Rückrufe hat das KBA angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Modelle des Audi A7 und A8 mit 3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2009 bis 2014 wurden wegen einer Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware zurückgerufen. Mit der gleiche Begründung wird nun der Rückruf für die größere Variante des A8 mit 4,2 Liter V8-Motor untersucht.

„Da die Aktionen alle unter dem gleichen Code 23X6 laufen, ist davon auszugehen, dass es sich zumindest um ähnliche Funktionen handelt, die das KBA bemängelt und dass diese Funktionen als unzulässige Abschalteinrichtungen zu qualifizieren sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ähnlich wie beim kleineren Dieselmotor EA 189 des VW-Konzerns lassen sich auch bei Fahrzeugen mit den größeren 3- und 4,2-Liter-Diesemotoren Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchsetzen. Entsprechende Urteile liegen bereits vor.

Untermauert werden diese Urteile nun auch von den Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie stellte in ihrem Schlussgutachten vom 30. April fest, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur in engen Grenzen und zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. Funktionen zum langfristigen Schutz der Motoren vor Verschleiß oder Versottung, wie beispielsweise Thermofenster, seien keine zulässigen Ausnahmen, so die Generalanwältin.

„Nach diesen Ausführungen dürfte es Audi schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit verwendeter Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Die Tür für Schadensersatzansprüche steht damit weit auf“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.