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Rückruf Volvo Plug-in-Hybride

Wegen Brandgefahr muss Volvo weltweit rund 73.000 Plug-in-Hybride zurückrufen. Betroffen sind nach einem Bericht des Fachmagazins „auto motor sport“ die Baureihen Volvo S60, V60, S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2020 bis 2022. 

Grund für den Rückruf ist dem Bericht zu Folge ein möglicher Fertigungsfehler in den von LG hergestellten Batterien im Hybrid-System. Dadurch kann es zu einem Kurzschluss inklusive Brandgefahr kommen. Volvo ruft die betroffenen Fahrzeughalter auf, die Batterie vorerst nicht mehr aufzuladen, bis das Fahrzeug in der Werkstatt war.

In Deutschland sind rund 4.800 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen und werden voraussichtlich in den nächste Tagen Post bekommen und aufgefordert, ihr Auto in die Werkstatt zu bringen. Die Batterie wird aber nur getauscht, wenn ein Zelldefekt entdeckt wird. Ansonsten soll offenbar nur eine neue Software aufgespielt werden, die mögliche Defekte in der Batterie schneller erkennt und eine entsprechende Warnmeldung abgibt.

„Angesichts der Brandgefahr dürfte bei Volvo-Fahrern ein mulmiges Gefühl bleiben, wenn lediglich eine Software aufgespielt wird. Es stellt sich die Frage, ob das Risiko für die Fahrer dadurch nachhaltig beseitigt wird oder ob nicht grundsätzlich der Austausch der möglicherweise schadhaften Batterie geboten ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Grundsätzlich haben Autokäufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, können weitere rechtliche Ansprüche bestehen.

Bei den betroffenen Volvo-Fahrzeugen mit PHEV-Antrieb kommt hinzu, dass die Käufer ihre Autos nicht wie vereinbart nutzen können und die Batterie vorerst nicht mehr aufladen sollen. „Ein Plug-in-Hybrid,  bei dem der Elektro-Antrieb nicht genutzt werden kann, ist im Grunde genommen nichts anderes als ein reiner Verbrenner. Neben Umweltaspekten, die beim Kauf eines Plug-in-Hybriden eine Rolle gespielt haben können, entstehen den Fahrern nun auch höhere Spritkosten“, so Rechtsanwalt Gisevius. Auch aus diesen Einschränkungen können sich ggf. Ansprüche gegen Volvo ergeben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Volvo-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rückruf wegen Brandgefahr für rund 7.000 Mercedes EQA bzw. EQB in Deutschland: Weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann, ruft Mercedes die betroffenen Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 4794004 in die Werkstatt zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf veröffentlicht und überwacht die Maßnahme. Das KBA führt den Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA bzw. EQB unter der Referenznummer 16136R.

Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.