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Rückruf Volvo Plug-in-Hybride

Wegen Brandgefahr muss Volvo weltweit rund 73.000 Plug-in-Hybride zurückrufen. Betroffen sind nach einem Bericht des Fachmagazins „auto motor sport“ die Baureihen Volvo S60, V60, S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2020 bis 2022. 

Grund für den Rückruf ist dem Bericht zu Folge ein möglicher Fertigungsfehler in den von LG hergestellten Batterien im Hybrid-System. Dadurch kann es zu einem Kurzschluss inklusive Brandgefahr kommen. Volvo ruft die betroffenen Fahrzeughalter auf, die Batterie vorerst nicht mehr aufzuladen, bis das Fahrzeug in der Werkstatt war.

In Deutschland sind rund 4.800 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen und werden voraussichtlich in den nächste Tagen Post bekommen und aufgefordert, ihr Auto in die Werkstatt zu bringen. Die Batterie wird aber nur getauscht, wenn ein Zelldefekt entdeckt wird. Ansonsten soll offenbar nur eine neue Software aufgespielt werden, die mögliche Defekte in der Batterie schneller erkennt und eine entsprechende Warnmeldung abgibt.

„Angesichts der Brandgefahr dürfte bei Volvo-Fahrern ein mulmiges Gefühl bleiben, wenn lediglich eine Software aufgespielt wird. Es stellt sich die Frage, ob das Risiko für die Fahrer dadurch nachhaltig beseitigt wird oder ob nicht grundsätzlich der Austausch der möglicherweise schadhaften Batterie geboten ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Grundsätzlich haben Autokäufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, können weitere rechtliche Ansprüche bestehen.

Bei den betroffenen Volvo-Fahrzeugen mit PHEV-Antrieb kommt hinzu, dass die Käufer ihre Autos nicht wie vereinbart nutzen können und die Batterie vorerst nicht mehr aufladen sollen. „Ein Plug-in-Hybrid,  bei dem der Elektro-Antrieb nicht genutzt werden kann, ist im Grunde genommen nichts anderes als ein reiner Verbrenner. Neben Umweltaspekten, die beim Kauf eines Plug-in-Hybriden eine Rolle gespielt haben können, entstehen den Fahrern nun auch höhere Spritkosten“, so Rechtsanwalt Gisevius. Auch aus diesen Einschränkungen können sich ggf. Ansprüche gegen Volvo ergeben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Volvo-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Das OLG Thüringen hat dem Käufer eines Audi A6 im Abgasskandal mit Urteil vom 5. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird und Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Fachmagazin „auto motor sport“ hat sich das Thema Motorschaden bzw. Öltod bei Dieselmodellen des VW T5 und T6 vorgenommen. Dabei versagt der Motor häufig schon bei einer geringen Laufleistung den Dienst. Die Autoren des Artikels kommen zu dem Schluss, dass sich ein Motorschaden vermeiden ließe, weil die Gründe für die Probleme bekannt sind und häufig im System der Abgasrückführung liegen.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 17. Februar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 8 U 18/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und VW sich schadenersatzpflichtig gemacht habe.

Unter dem Code 24S79 ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Grund für den Rückruf: Bandgefahr. Durch den Rückruf kann es zu Problemen beim Weiterverkauf kommen.

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.