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Rückruf VW ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo wegen Brandgefahr

VW muss erneut E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr zurückrufen. Ursache sind fehlerhafte Module in der Hochvolt-Batterie. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, sind der ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und der ID.Buzz Cargo von dem Rückruf betroffen. VW führt den Rückruf unter dem Code 93MI durch.

Wie das KBA angibt, können nicht der Spezifikation entsprechende Module in der HV-Batterie zu Reichweitenverlusten und dem Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte führen. Was aber noch schwerer wiegen dürfte, ist, dass es zum Fahrzeugbrand kommen kann.

 

VW muss fast 75.000 E-Autos zurückrufen

 

Um das zu vermeiden, ruft VW weltweit insgesamt fast 75.000 ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo und in Deutschland rund 22.000 Fahrzeuge zurück. Betroffen sind laut KBA E-Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Juni 2023 bis August 2024. In der Werkstatt soll ein Software-Update aufgespielt werden und die Module der HV-Batterie geprüft und ggf. ausgetauscht werden. Die Maßnahme wird vom KBA überwacht und unter der Referenznummer 16271R geführt. 

 

Ähnlicher Rückruf unter Code 93MU

 

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Erst vor wenigen Wochen hatte es einen ähnlichen, wenn auch nicht so umfangreichen Rückruf für VW-Stromer gegeben. Unter dem Code 93MU wurden nach Angaben KBA Modelle des VW ID.7, ID.3. ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024 wegen Brandgefahr zurückgerufen. Hier kann es durch eine thermische Überlastung der HV-Batterie zum Brand kommen.

 

Mangel muss beseitigt werden

 

Brandgefahr hinterlässt bei jedem Autofahrer ein mulmiges Gefühl. Dennoch soll zunächst nur ein Software-Update aufgespielt werden. Einzelne Batteriemodule sollen nur ersetzt werden, wenn sie bei der Prüfung Auffälligkeiten aufweisen. Ob das ausreicht, um den Fahrern wieder ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln und vor allem das Brandrisiko nachhaltig zu beseitigen, muss abgewartet werden. „Erhöhtes Brandrisiko ist ein schwerwiegender Sachmangel, der dauerhaft beseitigt werden muss. Gelingt dies nicht, können die Käufer verschiedene rechtliche Möglichkeiten haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Fazit: VW-Kunden können Ansprüche geltend machen

 

Vom Anspruch auf Nachbesserung bis zur Minderung des Kaufpreises und Rückabwicklung des Kaufvertrags kommen verschiedene Ansprüche der Käufer bzw. Leasingnehmer in Betracht. Zudem können auch Schadenersatzansprüche durch die Reichweitenverluste, Werkstattaufenthalte oder eingeschränkte Nutzbarkeit der Fahrzeuge entstanden sein.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene VW-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr durch einen möglichen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie muss Ford über 250.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride zurückrufen, davon rund 69.000 in Deutschland. Im August hat Ford mit dem Rückruf unter dem Code 25SC4 begonnen.Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Ford Kuga PHEV der Baujahre August 2019 bis März 2026 betroffen. 

Mit steigendem Ölverbrauch fing es an und am Ende hatte der VW 6 einen kapitalen Motorschaden. Reparaturkosten ca. 21.000 Euro. „Ursache für den Motorschaden ist unserer Meinung nach ein Konstruktionsfehler. Wir wollen daher für unseren Mandanten auf Schadenersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung des T6-Halters verweigerte zwar zunächst die Deckungszusage, doch damit kam sie beim Landgericht Traunstein nicht durch. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az.

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.