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Rückruf VW ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo wegen Brandgefahr

VW muss erneut E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr zurückrufen. Ursache sind fehlerhafte Module in der Hochvolt-Batterie. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, sind der ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und der ID.Buzz Cargo von dem Rückruf betroffen. VW führt den Rückruf unter dem Code 93MI durch.

Wie das KBA angibt, können nicht der Spezifikation entsprechende Module in der HV-Batterie zu Reichweitenverlusten und dem Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte führen. Was aber noch schwerer wiegen dürfte, ist, dass es zum Fahrzeugbrand kommen kann.

 

VW muss fast 75.000 E-Autos zurückrufen

 

Um das zu vermeiden, ruft VW weltweit insgesamt fast 75.000 ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo und in Deutschland rund 22.000 Fahrzeuge zurück. Betroffen sind laut KBA E-Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Juni 2023 bis August 2024. In der Werkstatt soll ein Software-Update aufgespielt werden und die Module der HV-Batterie geprüft und ggf. ausgetauscht werden. Die Maßnahme wird vom KBA überwacht und unter der Referenznummer 16271R geführt. 

 

Ähnlicher Rückruf unter Code 93MU

 

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Erst vor wenigen Wochen hatte es einen ähnlichen, wenn auch nicht so umfangreichen Rückruf für VW-Stromer gegeben. Unter dem Code 93MU wurden nach Angaben KBA Modelle des VW ID.7, ID.3. ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024 wegen Brandgefahr zurückgerufen. Hier kann es durch eine thermische Überlastung der HV-Batterie zum Brand kommen.

 

Mangel muss beseitigt werden

 

Brandgefahr hinterlässt bei jedem Autofahrer ein mulmiges Gefühl. Dennoch soll zunächst nur ein Software-Update aufgespielt werden. Einzelne Batteriemodule sollen nur ersetzt werden, wenn sie bei der Prüfung Auffälligkeiten aufweisen. Ob das ausreicht, um den Fahrern wieder ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln und vor allem das Brandrisiko nachhaltig zu beseitigen, muss abgewartet werden. „Erhöhtes Brandrisiko ist ein schwerwiegender Sachmangel, der dauerhaft beseitigt werden muss. Gelingt dies nicht, können die Käufer verschiedene rechtliche Möglichkeiten haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Fazit: VW-Kunden können Ansprüche geltend machen

 

Vom Anspruch auf Nachbesserung bis zur Minderung des Kaufpreises und Rückabwicklung des Kaufvertrags kommen verschiedene Ansprüche der Käufer bzw. Leasingnehmer in Betracht. Zudem können auch Schadenersatzansprüche durch die Reichweitenverluste, Werkstattaufenthalte oder eingeschränkte Nutzbarkeit der Fahrzeuge entstanden sein.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene VW-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

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Sekretariat: Frau Kalaitsidou
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Aktuelles

Der Rückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid unter dem Code 25SC4 hat sich ausgeweitet. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht hat, sind jetzt Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026 von dem Rückruf betroffen. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand und zum Antriebsverlust kommen kann.

Rückruf für den Jaguar I-Pace wegen Brandgefahr: Durch einen Kurzschluss kann es zu einem Brand in der Hochvoltbatterie kommen. Jaguar ruft deshalb rund 29.000 Elektro-SUVs der Baujahre 2019 bis 2021 zurück, berichtet das Fachportal Kfz-Betrieb.Demnach sind in Deutschland rund 1.350 Jaguar I-Pace von dem Rückruf betroffen, der unter dem internen Aktionscode H570 durchgeführt wird. HV-Batterie nur bis zu 90 Prozent laden 

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Diskussionen und die elektrischen Türgriffe von Tesla sind nicht neu. Nach einem tödlichen Unfall im nordrhein-westfälischen Schwerte im September 2025 nehmen sie weiter Fahrt auf. Dabei steigt der Druck auf den Autobauer und die Zulassungsbehörden.Schick sind sie, die elektrisch versenkbaren Türgriffe beim Tesla S. Sie können im Ernstfall aber auch lebensgefährlich sein, wenn sich z.B. nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand die Türen nicht öffnen lassen und das Auto so zur Todesfalle für die Insassen werden kann. 

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit