VW muss erneut E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr zurückrufen. Ursache sind fehlerhafte Module in der Hochvolt-Batterie. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, sind der ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und der ID.Buzz Cargo von dem Rückruf betroffen. VW führt den Rückruf unter dem Code 93MI durch.
Wie das KBA angibt, können nicht der Spezifikation entsprechende Module in der HV-Batterie zu Reichweitenverlusten und dem Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte führen. Was aber noch schwerer wiegen dürfte, ist, dass es zum Fahrzeugbrand kommen kann.
VW muss fast 75.000 E-Autos zurückrufen
Um das zu vermeiden, ruft VW weltweit insgesamt fast 75.000 ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo und in Deutschland rund 22.000 Fahrzeuge zurück. Betroffen sind laut KBA E-Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Juni 2023 bis August 2024. In der Werkstatt soll ein Software-Update aufgespielt werden und die Module der HV-Batterie geprüft und ggf. ausgetauscht werden. Die Maßnahme wird vom KBA überwacht und unter der Referenznummer 16271R geführt.
Ähnlicher Rückruf unter Code 93MU
Automotive, E-Autos/Batterieschaden
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Erst vor wenigen Wochen hatte es einen ähnlichen, wenn auch nicht so umfangreichen Rückruf für VW-Stromer gegeben. Unter dem Code 93MU wurden nach Angaben KBA Modelle des VW ID.7, ID.3. ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024 wegen Brandgefahr zurückgerufen. Hier kann es durch eine thermische Überlastung der HV-Batterie zum Brand kommen.
Mangel muss beseitigt werden
Brandgefahr hinterlässt bei jedem Autofahrer ein mulmiges Gefühl. Dennoch soll zunächst nur ein Software-Update aufgespielt werden. Einzelne Batteriemodule sollen nur ersetzt werden, wenn sie bei der Prüfung Auffälligkeiten aufweisen. Ob das ausreicht, um den Fahrern wieder ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln und vor allem das Brandrisiko nachhaltig zu beseitigen, muss abgewartet werden. „Erhöhtes Brandrisiko ist ein schwerwiegender Sachmangel, der dauerhaft beseitigt werden muss. Gelingt dies nicht, können die Käufer verschiedene rechtliche Möglichkeiten haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Fazit: VW-Kunden können Ansprüche geltend machen
Vom Anspruch auf Nachbesserung bis zur Minderung des Kaufpreises und Rückabwicklung des Kaufvertrags kommen verschiedene Ansprüche der Käufer bzw. Leasingnehmer in Betracht. Zudem können auch Schadenersatzansprüche durch die Reichweitenverluste, Werkstattaufenthalte oder eingeschränkte Nutzbarkeit der Fahrzeuge entstanden sein.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene VW-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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