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Rückruf VW Phaeton unter Code 23FE

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Grund für den Rückruf, den VW unter dem Hersteller-Code 23FE durchführt, ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems bei den betroffenen Fahrzeugen. Nach Angaben des KBA soll in der Werkstatt ein Software-Update aufgespielt werden.

Die Behörde macht keine Angaben dazu, um was für eine Abschalteinrichtung es sich konkret handelt. Bereits Ende 2024 gab es jedoch schon diverse Rückrufe für Modelle von VW und den Konzerntöchtern Audi, Seat und Skoda. Dabei ging es u.a. um ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung.

Welche Auswirkungen das Software-Update auf die Langlebigkeit, Verbrauch und Leistung des Motors hat, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Betroffene Halter eines VW Phaeton müssen dem Rückruf allerdings folgen, da er vom KBA überwacht wird. Ansonsten kann die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.

Von dem Rückruf betroffene Phaeton-Fahrer haben aber auch nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen. „Nachdem der BGH am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autobauers bestehen, sind die Aussichten auf Schadenersatz sogar gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte. Denn eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss dem Autohersteller nicht mehr nachgewiesen werden.

Bei Fahrlässigkeit haben die Autokäufer nach der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf den Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des EQA und EQB zurückrufen. Grund für den Rückruf ist, dass es bei den betroffenen E-Autos durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Kurzschluss kommen kann. Die gute Nachricht für die betroffenen Fahrzeughalter ist, dass der Rückruf, den Mercedes unter dem Code 4794004 durchführt, im vierten Quartal 2026 beginnen soll. Die schlechte Nachricht ist, dass sich der Rückruf hinziehen kann. 

Wegen Brandgefahr durch einen möglichen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie muss Ford über 250.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride zurückrufen, davon rund 69.000 in Deutschland. Im August hat Ford mit dem Rückruf unter dem Code 25SC4 begonnen.Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Ford Kuga PHEV der Baujahre August 2019 bis März 2026 betroffen. 

Mit steigendem Ölverbrauch fing es an und am Ende hatte der VW 6 einen kapitalen Motorschaden. Reparaturkosten ca. 21.000 Euro. „Ursache für den Motorschaden ist unserer Meinung nach ein Konstruktionsfehler. Wir wollen daher für unseren Mandanten auf Schadenersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung des T6-Halters verweigerte zwar zunächst die Deckungszusage, doch damit kam sie beim Landgericht Traunstein nicht durch. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az.

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).