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Rückruf VW Phaeton unter Code 23FE

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Grund für den Rückruf, den VW unter dem Hersteller-Code 23FE durchführt, ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems bei den betroffenen Fahrzeugen. Nach Angaben des KBA soll in der Werkstatt ein Software-Update aufgespielt werden.

Die Behörde macht keine Angaben dazu, um was für eine Abschalteinrichtung es sich konkret handelt. Bereits Ende 2024 gab es jedoch schon diverse Rückrufe für Modelle von VW und den Konzerntöchtern Audi, Seat und Skoda. Dabei ging es u.a. um ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung.

Welche Auswirkungen das Software-Update auf die Langlebigkeit, Verbrauch und Leistung des Motors hat, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Betroffene Halter eines VW Phaeton müssen dem Rückruf allerdings folgen, da er vom KBA überwacht wird. Ansonsten kann die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.

Von dem Rückruf betroffene Phaeton-Fahrer haben aber auch nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen. „Nachdem der BGH am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autobauers bestehen, sind die Aussichten auf Schadenersatz sogar gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte. Denn eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss dem Autohersteller nicht mehr nachgewiesen werden.

Bei Fahrlässigkeit haben die Autokäufer nach der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf den Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Ein kleiner Kratzer hier, eine kleine Beule da – bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann es oft zu überzogenen Nachforderungen kommen, weil das Fahrzeug vermeintlich nicht ordnungsgemäß gepflegt und gewartet wurde. „Tatsächlich handelt es sich bei leichten Kratzern oder Beulen häufig um ganz gewöhnliche Gebrauchsspuren, für die der Leasingnehmer nicht zur Kasse gebeten werden kann“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Bei e-Modellen des Audi A6, A7 und Q5 kann es zur Überhitzung der Hochvoltbatterie und in Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen. Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es unter dem Code 93AB deshalb einen Rückruf, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht wird.