Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.
Das KBA hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Als Grund für die Maßnahme gibt die Behörde an, dass das Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den gesetzlichen Vorgaben und nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2022 zu Thermofenstern entspricht.
Der EuGH hatte mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie schon unter normalen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren. Thermofenster, die schon bei üblichen Temperaturen unter 15 oder über 33 Grad zu einer Reduzierung der Abgasrückführungsrate führen, sind demnach unzulässige Abschalteinrichtungen. Nur in Ausnahmefällen zum unmittelbaren Schutz des Motors könnten solche Abschaltrichtungen zulässig sein. Thermofenster, die den Motor mittel- und langfristig vor Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen.
Bei dem Rückruf soll ein Software-Update bei den betroffenen VW Polo aufgespielt werden. VW hat das Thermofenster bislang damit gerechtfertigt, dass es aus Motorschutzgründen notwendig sei. Welche Auswirkungen das Update auf den Motor haben wird, lässt sich daher nur schwer abschätzen.
Die betroffenen Polo-Besitzer werden in jedem Fall angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit das Software-Update installiert werden kann. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf handelt, droht ohne das Update im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.
Für die betroffenen Polo ist es nicht der erste Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Schon nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 bekannt geworden war, musste VW Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 zurückrufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden konnte. Nun ist ausgerechnet mit dem Update offenbar eine andere unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters installiert worden. Bei einem VW Golf hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 20. Februar 2023 festgestellt, dass das Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält.
So wie beim Abgasskandal 2015 können die Käufer eines vom Rückruf betroffenen VW Polo auch jetzt Schadenersatzansprüche wegen des Thermofensters geltend machen. „Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen, sind die Chancen auf Schadenersatz wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Neben dem Polo sind auch Modelle des VW Amarok (Code 23M5), des Crafter und Transporter (Code 23M4) sowie des Touareg (Code 23M7 und 23N3) von einem Rückruf betroffen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.
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