Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.
Zahlreiche VW T5-Fahrer sind wegen des Rückrufs verunsichert und wenden sich an BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Sie befürchten, dass es durch das Software-Update zu Beeinträchtigungen der Motorleistung kommt, und wollen es daher nicht aufspielen lassen. Andererseits befürchten sie aber auch, dass ihr T5 tatsächlich stillgelegt wird, wenn sie das Update nicht installieren lassen.
Verpflichtender Rückruf
„Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, müssen die Fahrzeughalter dem Rückruf nachkommen. Ansonsten kann das Fahrzeug durch die Zulassungsbehörde tatsächlich stillgelegt werden. Allerdings haben die betroffenen T5-Halter rechtliche Möglichkeiten “, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.
Der Rückruf unter dem Code 23M4 für weltweit 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 erfolgte bereits im September 2024. Grund für den Rückruf ist, dass das verbaute Thermofenster in den Fahrzeugen nicht den Vorgaben der Europäischen Union und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 entspricht. „Das bedeutet, dass die betroffenen Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs sind, die entfernt werden muss“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Allein in Deutschland sind nach Angaben des KBA ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.
Frist bis Ende Mai
Abgas-Skandal, Automotive
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Im Frühling 2025 hatte VW die Halter ein zweites Mal aufgefordert, die Fahrzeuge in die Werkstatt zu bringen, damit das Update installiert werden kann. Wer dem Rückruf bislang nicht nachgekommen ist, hat nun offenbar eine letzte Frist bis Ende Mai.
EuGH: Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
Der EuGH hat in seinen Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Thermofenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtungen einzustufen sind, wenn sie unter zu erwartenden Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. Dementsprechend sind Thermofenster, die dazu führen, dass die Abgasrückführungsrate schon bei Temperaturen unter 15 Grad reduziert wird, unzulässig.
Sorgen wegen Software-Update
Rechtsanwalt Gisevius geht davon aus, dass durch das Software-Update das Thermofenster neu bedatet wird, damit die Abgasrückführung auch bei niedrigeren Temperaturen vollständig arbeitet. VW gibt in dem Schreiben zwar an, dass das Update keine negativen Folgen für den Motor habe. Die Sorgen der T5-Halter kann Rechtsanwalt Gisevius aber nachvollziehen, denn bislang hat VW behauptet, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei. Hinzu kommt, dass mögliche Auswirkungen des Updates auf den AGR-Kühler beachtet werden müssen. „Denn der sog. plötzliche Öltod fährt beim T5 leider mit“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Fazit: Chancen auf Schadenersatz
Da nun bereits mit der Zwangsstilllegung der Fahrzeuge gedroht wird, sollten T5-Halter ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen, sind die Chancen auf Schadenersatz mit dem weit verbreiteten Thermofenster gestiegen. „Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen muss“, so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Halter eines VW T5 gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate oder https://motorschaden.de/vw-aktionscode-23m7-23m5-23m4-23m3/

