VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024.
Die Brandgefahr geht von der Hochvoltbatterie aus: Beim Aufladen der Batterie kann es zu einer Überhitzung der Zellmodule kommen und in der Folge Flammen aus dem Fahrzeug schlagen. Um das zu verhindern, ruft VW die betroffenen Touareg zurück. Nach Angaben des KBA sind weltweit rund 12.300 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen; in Deutschland werden ca. 4.800 Touareg in die Werkstatt beordert. Dort soll die Software der HV-Batterie ein Update erhalten.
Das KBA überwacht den Rückruf und führt ihn unter der Referenznummer 15666R.
Ähnlicher Rückruf bei Audi
Erst kürzlich hatte es unter dem Code 93QQ einen ähnlichen Rückruf für Modelle des Audi Q7, Q8 und A8 aus dem Produktionszeitraum August 2019 und Juli 2024 gegeben. Auch hier kann es beim Laden der Plug-in-Hybride zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Wie beim VW Touareg soll das durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden.
Einen Bericht der Webseite autoservicepraxis.de (asp) zu Folge, hat Audi den betroffenen Fahrzeughaltern bis zur Durchführung der Maßnahme empfohlen, auf ungewöhnliche Gerüche oder Hitzeentwicklung beim Laden zu achten und die Fahrzeuge im Freien zu parken. Das könnte nun auch für die betroffenen VW Touareg gelten.
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Brandgefahr sollte natürlich niemals unterschätzt werden und betroffene Fahrzeughalter die Maßnahme durchführen lassen. Ob ein Software-Update aber ausreicht, um das Risiko nachhaltig zu beseitigen, ist offen. „Bei vielen Haltern dürfte beim Laden der Fahrzeuge ein mulmiges Gefühl bleiben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Anspruch auf mangelfreies Fahrzeug
Grundsätzlich haben die Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht nachhaltig beseitigt werden, können weitere Ansprüche bestehen, von Gewährleistungsansprüchen über Minderung des Kaufpreises bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Sollte es bei den betroffenen Fahrzeugen zu einer Verringerung der Ladekapazität kommen, liegt ebenfalls ein Mangel vor und die Halter können ihre Rechte geltend machen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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