Rückrufservice

Schadenersatz bei Mercedes GLK 200 CDI im Abgasskandal - Musterklage

Mercedes muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes GLK 200 CDI leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 6. Mai 2022 entschieden (Az.: 17 O 826/21). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 200 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2015 gekauft. In dem Modell ist der Dieselmotor des Typs OM 651 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Mit einem Software-Update wollte sich der Kläger nicht abspeisen lassen und machte Schadenersatzansprüche geltend. So komme in dem Fahrzeug u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Diese sorge im Prüfmodus dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird und so die zulässigen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen über den zulässigen Grenzwert steigen. Daher handele es sich um eine unzulässige Anschalteinrichtung.

Den Vorwurf konnte Mercedes nicht entkräften und legte dem Gericht nur unvollständige Dokumente vor. Das war dem Gericht zu wenig. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das LG Stuttgart. Der Kläger sei dadurch über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht und schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Das Urteil zeigt, dass Mercedes-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatz im Abgasskandal durchzusetzen. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei bestimmten Mercedes-Modellen haben die geschädigten Käufer neben einer Einzelklage auch die Möglichkeit sich einer „Sammelklage“ gegen Mercedes anzuschließen, um ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das Musterfeststellungsverfahren wird am 12. Juli 2022 eröffnet. Anmeldungen sind bis zum 11. Juli möglich.

In dem Musterverfahren geht es um rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an und ob eine Einzelklage oder die Teilnahme an der Musterklage sinnvoller ist. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News, Mercedes Urteile

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 6. Februar 2025 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens zugesprochen (Az. 29 U 1068/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wird.

Im Abgasskandal hat das OLG München mit Urteil vom 5. Dezember 2024 Schadenersatz bei einem VG Golf VII 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az. 29 U 8707/21).