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Schadenersatz bei Mercedes GLK 200 CDI im Abgasskandal - Musterklage

Mercedes muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes GLK 200 CDI leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 6. Mai 2022 entschieden (Az.: 17 O 826/21). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 200 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2015 gekauft. In dem Modell ist der Dieselmotor des Typs OM 651 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Mit einem Software-Update wollte sich der Kläger nicht abspeisen lassen und machte Schadenersatzansprüche geltend. So komme in dem Fahrzeug u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Diese sorge im Prüfmodus dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird und so die zulässigen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen über den zulässigen Grenzwert steigen. Daher handele es sich um eine unzulässige Anschalteinrichtung.

Den Vorwurf konnte Mercedes nicht entkräften und legte dem Gericht nur unvollständige Dokumente vor. Das war dem Gericht zu wenig. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das LG Stuttgart. Der Kläger sei dadurch über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht und schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Das Urteil zeigt, dass Mercedes-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatz im Abgasskandal durchzusetzen. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei bestimmten Mercedes-Modellen haben die geschädigten Käufer neben einer Einzelklage auch die Möglichkeit sich einer „Sammelklage“ gegen Mercedes anzuschließen, um ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das Musterfeststellungsverfahren wird am 12. Juli 2022 eröffnet. Anmeldungen sind bis zum 11. Juli möglich.

In dem Musterverfahren geht es um rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an und ob eine Einzelklage oder die Teilnahme an der Musterklage sinnvoller ist. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.