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Schadenersatz bei Mercedes GLK 200 CDI im Abgasskandal - Musterklage

Mercedes muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes GLK 200 CDI leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 6. Mai 2022 entschieden (Az.: 17 O 826/21). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 200 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2015 gekauft. In dem Modell ist der Dieselmotor des Typs OM 651 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Mit einem Software-Update wollte sich der Kläger nicht abspeisen lassen und machte Schadenersatzansprüche geltend. So komme in dem Fahrzeug u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Diese sorge im Prüfmodus dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird und so die zulässigen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen über den zulässigen Grenzwert steigen. Daher handele es sich um eine unzulässige Anschalteinrichtung.

Den Vorwurf konnte Mercedes nicht entkräften und legte dem Gericht nur unvollständige Dokumente vor. Das war dem Gericht zu wenig. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das LG Stuttgart. Der Kläger sei dadurch über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht und schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Das Urteil zeigt, dass Mercedes-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatz im Abgasskandal durchzusetzen. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei bestimmten Mercedes-Modellen haben die geschädigten Käufer neben einer Einzelklage auch die Möglichkeit sich einer „Sammelklage“ gegen Mercedes anzuschließen, um ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das Musterfeststellungsverfahren wird am 12. Juli 2022 eröffnet. Anmeldungen sind bis zum 11. Juli möglich.

In dem Musterverfahren geht es um rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an und ob eine Einzelklage oder die Teilnahme an der Musterklage sinnvoller ist. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.