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Schadenersatz bei Wohnmobilen im Abgasskandal

Der Abgasskandal hat auch vielen Campern die Freude an ihrem Wohnmobil vermiest. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Schadenersatz durchzusetzen. Das erste Urteil liegt inzwischen vor. Das Landgericht Koblenz hat mit Versäumnisurteil vom 1. März 2021 entschieden, dass Fiat dem Käufer eines Wohnmobils Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 12 O 316/29).

In dem Fall ging es um ein Wohnmobil Roller Team Zefiro 266TL auf Basis eines Fiat Ducato mit dem Fiat-Dieselmotor Typs Multijet mit 2,3 Litern Hubraum und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend und hatte Erfolg.

Gegen Rückgabe des Wohnmobils könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Koblenz. Interessantes Detail dabei: Anders als sonst im Abgasskandal seien für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Wohnmobil nicht die gefahrenen Kilometer, sondern die Nutzungsdauer des Fahrzeugs entscheidend, bei einen Wohnmobil könnten 25 Jahre zu Grunde gelegt werden, so das Gericht. „Diese Berechnung kann für die geschädigten Wohnmobil-Besitzer ein großer Vorteil sein. Gerade wenn sie mit ihrem Wohnmobil viel unterwegs sind, da jeder gefahrene Kilometer den abzurechnenden Nutzungsersatz erhöht. Das ist bei einer Berechnung der Nutzungsentschädigung nach Nutzungsdauer natürlich anders“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dieser Aspekt ist natürlich nicht nur bei Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato interessant, sondern auch für Bulli-Fahrer, die ihren VW T5 oder T6 zum Wohnmobil ausgebaut haben, beim Mercedes-Camper Marco Polo oder dem Ford Nugget.

Klagen können sich sowohl gegen den Hersteller als auch gegen den Händler richten.

Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Händler: Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung wird das Wohnmobil mangelhaft. Der Händler ist dann verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Sofern dies nicht möglich ist, muss er das mangelhafte Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten oder ein neues mangelfreies Fahrzeug liefern. Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neufahrzeugen und einem Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen geltend gemacht werden.

Ansprüche gegen den Hersteller: Bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags muss der Hersteller das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Möglich ist auch eine Minderung. Dann wird das Fahrzeug nicht zurückgegeben, sondern die Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund der Abgasmanipulationen geltend gemacht.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.