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Schadenersatz für Audi A5 3.0 TDI im Abgasskandal

Die Audi AG ist im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem Audi A5 3.0 TDI verurteilt worden. In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer habe gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 10. Juni 2022.

Der Kläger hatte den Audi A5 Cabrio im Januar 2016 gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Wie auch für viele andere Audi-Modelle mit 3-Liter-V6-Motor ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den A5 einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung an.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass in seinem Audi A5 eine unzulässige Abschalteinrichtung u.a. in Form der sog. schnellen Aufheizstrategie verwendet werde. Diese sorge dafür, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen sei die Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv, so dass die Grenzwerte im realen Straßenverkehr überschritten würden.

Das LG Nürnberg-Fürth folgte den Ausführungen des Klägers. Das Fahrzeug sei unstrittig von einem Rückruf des KBA betroffen. Audi habe trotz entsprechender Aufforderung des Gerichts nicht dargelegt, welche Funktion das KBA konkret beanstandet habe und nur pauschale Angaben gemacht. Das sei nicht ausreichend, um den Vorwurf einer illegalen Abschalteinrichtung zu widerlegen.

Die Abgasreinigung erfolge bei dem Fahrzeug in unterschiedlichen Betriebsmodi. Die Motorsteuerung sei so programmiert, dass sie anhand verschiedener Parameter erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist das der Fall, arbeite die Abgasreinigung in einem effektiven Modus. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr werde die Abgasreinigung reduziert, was zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes führe. Es sei daher von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen, so das LG Nürnberg-Fürth.

Nach dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA habe dem Fahrzeug ohne ein entsprechendes Software-Update der Verlust der Zulassung gedroht, führte das Gericht weiter aus. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Nürnberg-Fürth. Gegen Rückgabe seines Audi A5 kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Unter dem Code 23X6 musste Audi zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor auf Anordnung des KBA wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffene Audi-Fahrer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Landgerichte und u.a. auch die Oberlandesgerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm haben Audi bereits zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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