Rückrufservice

Schadenersatz für Audi A5 im Abgasskandal - Achtung Verjährung

Die Audi AG ist im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem Audi A5 3.0 TDI verurteilt worden. Das Landgericht Ulm entschied mit Urteil vom 12. November 2021, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Audi daher Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB leisten muss.

Der Kläger hatte den Audi A5 3.0 TDI im April 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem 3-Liter-V6-TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufheizstrategie angeordnet. Diese Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus des NEFZ herrschen, reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist diese Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Emissionen ansteigen.

Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung aber auch Schadenersatzansprüche geltend – mit Erfolg. Das Landgericht Ulm stellte fest, dass die Audi AG das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und so die EG-Typengenehmigung erschlichen hat. Audi habe vorgetäuscht, dass das Fahrzeug uneingeschränkt zulassungsfähig ist. Tatsächlich habe aber der Verlust der Typengenehmigung aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung gedroht, führte das Gericht aus.

Dem Kläger sei durch die sittenwidrige Täuschung bereits beim Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er den Pkw bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen möglichen Verlust der Zulassung nicht erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das LG Ulm. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Audi hat innerhalb des VW-Konzerns die größeren Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum entwickelt und hergestellt. Unter dem Code 23X6 musste Audi zahlreiche Modelle auf Anordnung des KBA wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. „Es bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Das zeigt nicht nur das Urteil des Landgerichts Ulm. Zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm haben Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Betroffenen Audi-Halter, die im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf erhalten haben, sollten jetzt handeln. „Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung der Ansprüche“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/audi-im-abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.