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Schadenersatz für Audi A6 mit Abgasnorm Euro 5 im Abgasskandal

Audi steht im Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern und mehr Hubraum unter Druck. Unter dem Code 23X6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Reihe von Rückrufen für unterschiedliche Audi-Modelle mit dem Motor des Typs EA 896 bzw. EA 897 angeordnet. Auch bei diesen Fahrzeugen lassen sich Schadenersatzansprüche durchsetzen, wie zahlreiche Urteile, u.a. der Oberlandesgerichte Koblenz und Naumburg, zeigen.

Bemerkenswert ist dabei auch ein Urteil des Landgerichts Marburg vom 29. Oktober 2020 (Az.: 2 O 67/20). Es verurteilte die Audi AG bei einem A6 mit 3,0 Liter V6 Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 5 zum Schadenersatz. „Ein Großteil der verbraucherfreundlichen Entscheidungen betraf bislang Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6. Das Urteil des LG Marburg zeigt, dass auch Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Motor und der Schadstoffklasse Euro 5 durchgesetzt werden können“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Audi musste auf Anordnung des KBA bisher verschiedene Modelle mit dem Motor EA 896 bzw. EA 897 zurückrufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann. Anders als der durch den Abgasskandal bekannt gewordene kleinere Dieselmotor EA 189, der von der Konzernmutter VW gebaut wurde, wird der größere 3-Liter-Dieselmotor von Audi hergestellt. Neben zahlreichen Audi-Modellen wird dieser Motor beispielsweise auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg eingesetzt.

Ähnlich wie bei Fahrzeugen mit dem EA 189 können auch bei Autos mit den größeren Motoren Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Beflügelt werden diese Ansprüche auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020. Der EuGH hat entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Ausnahmen seien nur möglich, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen.

„Funktionen wie die z.B. von Audi verwendete Aufheizstrategie sind damit unzulässig. Auch die bei Diesel-Fahrzeugen weit verbreiteten Thermofester bei der Abgasrückführung sind nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zulässig. Betroffene Verbraucher können dementsprechend Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.