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Schadenersatz für Audi A7 im Abgasskandal

02.09.2022

Im Abgasskandal wurden unter dem Code 23X6 zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückgerufen. Grund für den verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) war die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Die Halter der betroffenen Audi-Fahrzeuge haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Hamm vom 8. August 2022. Das OLG Hamm sprach dem Käufer eines Audi A7 Schadenersatz zu (Az.: I-8 U 77/21).

Der Kläger in dem vorliegenden Fall hatte den Audi A7 Sportback 3,0 TDI im Jahr 2017 gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 897evo ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Das KBA ordnete auch für dieses Modell einen verpflichtenden Rückruf unter dem Code 23X6 an. Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Nachdem seine Klage in erster Instanz noch abgewiesen worden war, war sie im Berufungsverfahren am OLG Hamm erfolgreich. Das OLG folgte der Argumentation, dass in dem A7 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Dadurch habe das Fahrzeug die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus eingehalten, nicht jedoch im normalen Straßenverkehr. Zulassungsbehörde und potenzielle Käufer seien so durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht worden, so das OLG Hamm.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich auch durch ein Software-Update nicht beseitigen lasse. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das OLG Hamm.

Audi musste zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren auf Anordnung des KBA zurückrufen. „Die Rechtsprechung zeigt, dass betroffene Audi-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben dem OLG Hamm haben auch zahlreiche Landgerichte und u.a. die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder München Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt.

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Aktuelles
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.