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Schadenersatz für Audi A7 im Abgasskandal

Im Abgasskandal wurden unter dem Code 23X6 zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückgerufen. Grund für den verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) war die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Die Halter der betroffenen Audi-Fahrzeuge haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Hamm vom 8. August 2022. Das OLG Hamm sprach dem Käufer eines Audi A7 Schadenersatz zu (Az.: I-8 U 77/21).

Der Kläger in dem vorliegenden Fall hatte den Audi A7 Sportback 3,0 TDI im Jahr 2017 gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 897evo ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Das KBA ordnete auch für dieses Modell einen verpflichtenden Rückruf unter dem Code 23X6 an. Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Nachdem seine Klage in erster Instanz noch abgewiesen worden war, war sie im Berufungsverfahren am OLG Hamm erfolgreich. Das OLG folgte der Argumentation, dass in dem A7 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Dadurch habe das Fahrzeug die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus eingehalten, nicht jedoch im normalen Straßenverkehr. Zulassungsbehörde und potenzielle Käufer seien so durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht worden, so das OLG Hamm.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich auch durch ein Software-Update nicht beseitigen lasse. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das OLG Hamm.

Audi musste zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren auf Anordnung des KBA zurückrufen. „Die Rechtsprechung zeigt, dass betroffene Audi-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben dem OLG Hamm haben auch zahlreiche Landgerichte und u.a. die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder München Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt.

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