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Schadenersatz für Mercedes E 220 im Abgasskandal

Die Daimler AG muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes E 220 CDI leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az.: 23 O 105/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Der Kläger hatte den Mercedes E 220 CDI im April 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Daimler bot für das Modell im Rahmen einer freiwilligen Maßnahme ein Software-Update an.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. Bei der Abgasrückführung werde ein Thermofenster verwendet, so dass die Abgasreinigung bei kühleren Außentemperaturen reduziert wird. Außerdem komme die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Diese sorge dafür, dass im Prüfmodus der Stickoxid-Ausstoß reduziert werde. Die Funktion sei im realen Straßenverkehr aber kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seien diese Funktionen im Typengenehmigungsverfahren nicht offengelegt und die Behörde so getäuscht worden.

Das Landgericht Stuttgart folgte weitegehend der Argumentation des Klägers. Er habe schlüssig vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. So komme bei der Abgasrückführung ein Thermofenster zum Einsatz. Dieses führe unstreitig dazu, dass die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen reduziert wird. Daimler habe nicht aufgezeigt, welche konkreten Auswirkungen die Reduzierung der Abgasrückführung auf die Stickoxid-Emissionen habe. Nach Überzeugung des LG Stuttgart stellt das Thermofester eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Gegenüber dem KBA sei die Arbeitsweise des Thermofensters nicht vollständig erläutert worden.

Außerdem stelle die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung dar, so das LG Stuttgart. Daimler habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können und insbesondere nicht dargelegt, wie sich diese Funktion konkret auf das Emissionsverhalten im Prüfmodus und im Straßenverkehr auswirkt.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

„Die Chancen im Abgasskandal Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, steigen weiter. Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile wächst. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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