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Schadenersatz für Mercedes GLK 220 CDI im Abgasskandal - EuGH gibt Richtung vor

Das Landgericht Düsseldorf hat Mercedes im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 210/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat.

Der Mercedes GLK 220 CDI des Klägers ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 5 zugelassen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung an.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Neben der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung käme auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Das LG Düsseldorf folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, so das Gericht.

Das KBA hat für eine Reihe von Mercedes-Modellen einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet. Mercedes führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die vom KBA beanstandeten Funktionen zulässig sind und keine illegalen Abschalteinrichtungen darstellen. „Nach den jüngsten Entscheidungen am EuGH dürfte es für Mercedes schwer werden mit dieser Argumentation durchzukommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So machte der EuGH mit Urteil vom 14. Juli 2022 deutlich, dass es sich bei Thermofenstern bei der Abgasreinigung grundsätzlich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und Ausnahmen nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sind (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20).

In einem anderen Verfahren zum Thermofenster bei Mercedes hat EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 klar gemacht, dass der Verbraucher auch schon dann einen Schadenersatzanspruch hat, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). „Das heißt, dass Autoherstellern Vorsatz und Sittenwidrigkeit nicht mehr nachgewiesen muss, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Autobauer können sich dann auch nicht mehr mit Fahrlässigkeit aus ihrer Schadenersatzpflicht herausreden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.