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Schadenersatz für Mercedes GLK 220 CDI im Abgasskandal - EuGH gibt Richtung vor

28.07.2022

Das Landgericht Düsseldorf hat Mercedes im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 210/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat.

Der Mercedes GLK 220 CDI des Klägers ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 5 zugelassen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung an.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Neben der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung käme auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Das LG Düsseldorf folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, so das Gericht.

Das KBA hat für eine Reihe von Mercedes-Modellen einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet. Mercedes führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die vom KBA beanstandeten Funktionen zulässig sind und keine illegalen Abschalteinrichtungen darstellen. „Nach den jüngsten Entscheidungen am EuGH dürfte es für Mercedes schwer werden mit dieser Argumentation durchzukommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So machte der EuGH mit Urteil vom 14. Juli 2022 deutlich, dass es sich bei Thermofenstern bei der Abgasreinigung grundsätzlich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und Ausnahmen nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sind (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20).

In einem anderen Verfahren zum Thermofenster bei Mercedes hat EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 klar gemacht, dass der Verbraucher auch schon dann einen Schadenersatzanspruch hat, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). „Das heißt, dass Autoherstellern Vorsatz und Sittenwidrigkeit nicht mehr nachgewiesen muss, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Autobauer können sich dann auch nicht mehr mit Fahrlässigkeit aus ihrer Schadenersatzpflicht herausreden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.