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Schadenersatz für Mercedes V 250 im Abgasskandal

15.05.2023

Mercedes muss im Abgasskandal dem Käufer eines Mercedes V 250 Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. März 2023 entschieden (Az.: 8 O 301/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass Mercedes in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

Der Kläger hatte den Mercedes V 250 mit der Abgasnorm Euro 6 im Januar 2020 als Gebrauchtfahrzeug gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Dieses sorgt dafür, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß in einem festgelegten Temperaturkorridor eingehalten werden. Bei sinkenden Außentemperaturen wird die Abgasrührung jedoch reduziert, so dass der Emissionsausstoß steigt. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Mercedes habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Der Kläger sei dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Autohersteller verpflichtet seien, das Fahrzeug so auszurüsten, dass die gesetzliche Grenzwerte für den Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden. Es reiche nicht aus, wenn die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Tests eingehalten werden, stellte das LG Stuttgart weiter klar.

Im vorliegenden Fall halte der Mercedes V 250 des Klägers die Abgaswerte zwar unter Laborbedingungen, bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad wie auf dem Prüfstand herrschen, ein. Unter Bedingungen wie im realen Straßenverkehr, u.a. bei Außentemperaturen unter 20 Grad, würden die Grenzwerte jedoch überschritten. Ein Emissionskontrollsystem, das schon bei Außentemperaturen unter 20 Grad die Grenzwerte nicht einhalte, werde den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, so das Gericht.

Außentemperaturen unter 20 Grad seien in der EU und speziell auch in Deutschland der Regelfall. Eine Auslegung der europäischen Verordnung EG-VO 715/2007 dahingehend, dass die gesetzlichen Grenzwerte nur in einem Temperaturfenster zwischen 20 und 30 Grad eingehalten werden müssen, scheide daher von vornherein aus, machte das LG Stuttgart klar.

Die unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters sei auch durch das Aufspielen eines Software-Updates nicht beseitigt worden. Denn bei Außentemperaturen unter 7 Grad wird die Abgasreinigung weiterhin erheblich reduziert, was zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führt, so das Gericht.

Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

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Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH handele es sich bei einem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung, führte das LG Stuttgart weiter aus. Mercedes habe konkludent vorgetäuscht, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entscheid das LG Stuttgart.

Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 21. März 2023 muss dem Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. „Schon bei Fahrlässigkeit machen sich die Autohersteller nach dem Urteil des EuGH schadenersatzpflichtig. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der BGH hat zu erkennen gegeben, dass er sich der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
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Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
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Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.