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Schadenersatz für Porsche Cayenne im Abgasskandal

Der Abgasskandal ist auch an Porsche nicht spurlos vorüber gegangen. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) mussten verschiedene Modelle des Porsche Macan und Porsche Cayenne zurückgerufen werden, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Da Audi innerhalb des VW-Konzerns für die Entwicklung und Herstellung der großvolumigen Dieselmotoren mit 3 bzw. 4,2 Litern Hubraum verantwortlich war, können auch Porsche-Käufer im Dieselskandal Schadenersatzansprüche gegen die Konzernschwester Audi haben.

Auch ein Urteil des OLG Zweibrücken zeigt, dass Audi als Motorenherstellerin im Porsche-Abgasskandal in der Haftung steht (Az.: 4 U 217/20). Konkret ging es in dem Verfahren um einen Porsche Cayenne S Diesel 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro. 5. Für das Modell lag ein Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Wurde seine Klage in erster Instanz noch abgewiesen, hatte sie im Berufungsverfahren am OLG Zweibrücken Erfolg. In dem Motor komme die sog. Aufheizstrategie zum Einsatz. Diese bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr ist diese Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen ansteigen.

Das OLG Zweibrücken stellte klar, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, die nahezu nur unter Bedingungen wie sie im Prüfstand herrschen aktiv ist. Als Herstellerin des Motors stehe die Audi AG in der Haftung und müsse Schadenersatz leisten. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„So wie das OLG Zweibrücken haben schon zahlreiche Gerichte entschieden, dass Porsche-Käufer im Abgasskandal Schadenersatzansprüche geltend machen können, u.a. auch das OLG Schleswig“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Selbst wenn die Verjährung der Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB schon eingetreten sein sollte, kann immer noch der Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB geltend gemacht werden, sofern das abgasmanipulierte Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde. Dieser Anspruch verjährt erst auf den Tag genau zehn Jahre nach Kauf des Autos. Auch beim sog. Restschadenersatz kann der Käufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.