VW ist im Abgasskandal erneut bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt entschied mit Urteil vom 31. August 2020, dass der Kläger gegen Rückgabe seines Skoda Octavia die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen kann (Az.: 13 O 88/20).
Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Dieselmotors EA 189. Er wird in Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet.
Der Kläger in dem Fall vor dem LG Darmstadt hatte 2017 einen Skoda Octavia 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Den Motor bezieht Skoda von der Konzernmutter VW.
Der Kläger vertritt die Ansicht, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Nur dann würden die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten, während sie im realen Straßenverkehr überschritten werden. Zudem werde bei der Abgasrückführung ein Thermofenster verwendet. Auch dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Das LG Darmstadt gab der Klage statt. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz.
Die verbaute Steuerungs-Software führe dazu, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nur im Prüfverfahren zur Typengenehmigung eingehalten werde. Der im Prüfverfahren verwendete Modus sei so programmiert, dass die Aktivierung der höheren Abgasrückführung exakt an die Parameter der NEFZ-Prüfung ausgerichtet ist, damit dann der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten wird, so das LG Darmstadt.
Der Vortrag des Klägers über die Programmierung sei unstrittig. Der Kläger habe dazu auch unter Vorlage von Auszügen aus dem mit „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ überschriebenen VW-Dokument qualifiziert vorgetragen. Aus diesem Dokument ginge u.a. die Erkennung des Prüfstandlaufs durch die Software hervor, um die Abgasnachbehandlung nur „streckengesteuert zu platzieren“. VW habe dies nicht widerlegen können. Ob mit dem Thermofenster noch eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, sei daher unerheblich, führte das LG Darmstadt weiter aus.
Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Bei Kenntnis des unzulässigen Abschalteinrichtung hätte er das Fahrzeug nicht gekauft. Daher habe er gegen Rückgabe des Autos Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, entschied das Gericht.
Das LG Darmstadt ist nicht das erste Gericht, dass VW bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 zu Schadensersatz verurteilt. Die Landgerichte Regensburg und Offenburg haben bei einem VW Golf VII bzw. einem Audi A3 ähnlich entschieden (Az.: 73 O 1181/19 und 3 O 38/18).
„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Er setzt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fort“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Er hat bereits Schadenersatzansprüche beim VW „Bulli“ T6 mit dem Motor EA 288 an den Landgerichten Heilbronn und München durchgesetzt (Az.: Bi 6 O 257/19 bzw. 3 O 13321/19). Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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