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Schadenersatz für Skoda Octavia mit Motor EA 288 im Abgasskandal

VW ist im Abgasskandal erneut bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt entschied mit Urteil vom 31. August 2020, dass der Kläger gegen Rückgabe seines Skoda Octavia die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen kann (Az.: 13 O 88/20).

Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Dieselmotors EA 189. Er wird in Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet.

Der Kläger in dem Fall vor dem LG Darmstadt hatte 2017 einen Skoda Octavia 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Den Motor bezieht Skoda von der Konzernmutter VW.

Der Kläger vertritt die Ansicht, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Nur dann würden die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten, während sie im realen Straßenverkehr überschritten werden. Zudem werde bei der Abgasrückführung ein Thermofenster verwendet. Auch dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Das LG Darmstadt gab der Klage statt. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz.

Die verbaute Steuerungs-Software führe dazu, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nur im Prüfverfahren zur Typengenehmigung eingehalten werde. Der im Prüfverfahren verwendete Modus sei so programmiert, dass die Aktivierung der höheren Abgasrückführung exakt an die Parameter der NEFZ-Prüfung ausgerichtet ist, damit dann der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten wird, so das LG Darmstadt.

Der Vortrag des Klägers über die Programmierung sei unstrittig. Der Kläger habe dazu auch unter Vorlage von Auszügen aus dem mit „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ überschriebenen VW-Dokument qualifiziert vorgetragen. Aus diesem Dokument ginge u.a. die Erkennung des Prüfstandlaufs durch die Software hervor, um die Abgasnachbehandlung nur „streckengesteuert zu platzieren“. VW habe dies nicht widerlegen können. Ob mit dem Thermofenster noch eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, sei daher unerheblich, führte das LG Darmstadt weiter aus.

Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Bei Kenntnis des unzulässigen Abschalteinrichtung hätte er das Fahrzeug nicht gekauft. Daher habe er gegen Rückgabe des Autos Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, entschied das Gericht.

Das LG Darmstadt ist nicht das erste Gericht, dass VW bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 zu Schadensersatz verurteilt. Die Landgerichte Regensburg und Offenburg haben bei einem VW Golf VII bzw. einem Audi A3 ähnlich entschieden (Az.: 73 O 1181/19 und 3 O 38/18).

„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Er setzt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fort“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Er hat bereits Schadenersatzansprüche beim VW „Bulli“ T6 mit dem Motor EA 288 an den Landgerichten Heilbronn und München durchgesetzt (Az.: Bi 6 O 257/19 bzw. 3 O 13321/19). Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.