Immer mehr Gerichte sprechen den Autokäufern auch Schadenersatz im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 zu. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den VW-Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie sein Vorgänger wird auch der EA 288 bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt und wie beim Vorgänger sind auch hier Abgasmanipulationen ein Thema. So kam jetzt das Landgericht Mannheim zu der Überzeugung, dass in einem Skoda Superb 2,0 TDI eine unzulässige Abschalteirichtung zum Einsatz kommt und sprach dem Kläger Schadenersatz zu (Az.: 6 0 409/20).
Der Kläger hatte den Skoda Superb 2,0 TDI als Neuwagen im November 2016 gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gibt es für das Modell nicht. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.
So komme in dem Pkw die sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Anhand verschiedener Parameter wird dadurch erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde die Abgasreinigung optimiert und der Stickoxid-Ausstoß reduziert. Unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr stiegen die Emissionen wieder an, so der Kläger. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Das LG Mannheim folgte weitgehend der Argumentation des Klägers. In dem Fahrzeug sei unstreitig die Fahrkurvenerkennung implementiert und so erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Die Abgasreinigung erfolge dann auf dem Prüfstand in einem anderen Betriebsmodus als im Straßenverkehr. Der Kläger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
So wie das Landgericht Mannheim haben schon eine ganze Reihe von Landgerichten VW zu Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt. „Auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg sehen VW in der Schadenersatzpflicht. Die Chancen auf Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 steigen weiter“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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