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Schadenersatz für Skoda Superb ( EA 288) im Abgasskandal

Immer mehr Gerichte sprechen den Autokäufern auch Schadenersatz im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 zu. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den VW-Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie sein Vorgänger wird auch der EA 288 bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt und wie beim Vorgänger sind auch hier Abgasmanipulationen ein Thema. So kam jetzt das Landgericht Mannheim zu der Überzeugung, dass in einem Skoda Superb 2,0 TDI eine unzulässige Abschalteirichtung zum Einsatz kommt und sprach dem Kläger Schadenersatz zu (Az.: 6 0 409/20).

Der Kläger hatte den Skoda Superb 2,0 TDI als Neuwagen im November 2016 gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gibt es für das Modell nicht. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

So komme in dem Pkw die sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Anhand verschiedener Parameter wird dadurch erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde die Abgasreinigung optimiert und der Stickoxid-Ausstoß reduziert. Unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr stiegen die Emissionen wieder an, so der Kläger. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Das LG Mannheim folgte weitgehend der Argumentation des Klägers. In dem Fahrzeug sei unstreitig die Fahrkurvenerkennung implementiert und so erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Die Abgasreinigung erfolge dann auf dem Prüfstand in einem anderen Betriebsmodus als im Straßenverkehr. Der Kläger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

So wie das Landgericht Mannheim haben schon eine ganze Reihe von Landgerichten VW zu Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt. „Auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg sehen VW in der Schadenersatzpflicht. Die Chancen auf Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 steigen weiter“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.