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Schadenersatz für VW Caddy im Abgasskandal

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Nach der Rechtsprechung des BGH besteht im Abgasskandal schon ein Schadenersatzanspruch, wenn der Autohersteller sich nur fahrlässig verhalten hat. „Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises und kann das Auto behalten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

AGR-Rate ab 1.000 Höhenmetern reduziert

 

Der Rechtsprechung des BGH hat das OLG Thüringen sich angeschlossen. Es stellte fest, dass in dem VW Caddy 2.0 TDI des Käufers mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Bei dem Fahrzeug werde die Abgasrückführung in Abhängigkeit vom Umgebungsdruck ab einer Höhe von 1.000 Metern reduziert und dadurch der Emissionsausstoß erhöht. Bei dieser Funktion handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, da dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter im Gebiet der EU normalen Fahrbedingungen verändert wird, führte das Oberlandesgericht aus. Ob noch eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt, könne daher dahinstehen.

 

Käufer fahrlässig geschädigt

 

Abgas-Skandal, Automotive

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VW habe trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit unzutreffend bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, so das Gericht. Dadurch sei der Kläger fahrlässig geschädigt worden, da anzunehmen sei, dass er das Auto bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zumindest nicht zu diesem Preis gekauft hätte. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Thüringen. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

 

Fazit: Schadenersatzanspruch durchsetzen

 

„Das Urteil zeigt, dass nach wie gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

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Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

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Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.