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Schadenersatz für VW Tiguan im Abgasskandal

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Die Klägerin hatte den VW Tiguan 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im August 2018 als Gebrauchtwagen zum Preis von 45.800 Euro gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

 

„Unbenannte AGR-Vorrichtungen“

 

In dem Fahrzeug wird ein Thermofenster verwendet, das nach Angaben von VW dafür sorgt, dass die Abgasrückführung (AGR) bei Außentemperaturen zwischen -24 und +70 Grad vollständig arbeitet. Zudem gab VW an, dass weitere Vorrichtungen zum Einsatz kommen, die zu einer Verringerung der AGR-Rate auch innerhalb dieses Temperaturfensters führen können. Beispielhaft führte VW die Messung der Umgebungstemperatur im Motorinnenraum auf, die zur Reduzierung der AGR-Rate führen könne. 

Weitere Einzelheiten zu Funktionen, die zu einer „Korrektur des AGR-Rate“ führen können, nannte VW nicht. Das OLG Hamm kam zu der Überzeugung, dass es sich bei diesen „unbenannten AGR-Vorrichtungen“ um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, weil sie unter bestimmten Umständen schon unter gewöhnlichen Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der AGR-Rate führen, so das OLG Hamm. VW habe es versäumt, sich zu deren Funktionsweise näher zu äußern.

Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit unrichtig bescheinigt, dass es den gesetzlichen Regelungen entspricht. Der Klägerin sei dadurch ein Schaden entstanden, weil davon ausgegangen werden könne, dass sie das Auto bei Kenntnis der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zumindest nicht zu diesem Preis gekauft hätte, so das OLG Hamm. 

Abgas-Skandal, Automotive

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Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit des Herstellers

 

„Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit aber nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises und kann das Auto behalten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

10 Prozent vom Kaufpreis zurück

 

Das OLG Hamm bezifferte den Differenzschaden hier mit 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

„Die Entscheidung des OLG Hamm und viele weitere Gerichtsentscheidungen zeigen, dass gute Chancen bestehen, im Abgasskandal Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den Kia Niro EV gibt es einen Rückruf wegen Brandgefahr. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 24. Juli 2026 veröffentlichte, besteht durch einen Fehler im Managementsystem der Hochvolt-Batterie erhöhte Brandgefahr bei der Elektro-Variante des Kia Niro.Wie das KBA weiter angibt, kann durch den Fehler die Überwachung der HV-Batterie eingeschränkt sein. Das kann zu einer Überhitzung der Batterie und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen. Software-Update für Batteriemanagementsystem 

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 64.000 Volvo XC40 Plug-in-Hybride müssen weltweit zurückgerufen werden. Grund für den Rückruf ist Brandgefahr in der Hochspannungsbatterie, wie Safety Gate, das Schnellwarnsystem der EU, am 10. Juli 2026 meldete. Demnach sind Volvo XC40 PHEV der Baujahre 2020 bis 2022 von dem Rückruf betroffen, den Volvo unter dem Code R10388 durchführt. Bei der Maßnahme wird die Hochvolt-Batterie auf einen möglichen Herstellungsfehler überprüft. Dieser Fehler kann im schlimmsten Fall zur Überhitzung der Batterie und zum Brand führen.  

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.