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Schadenersatz für VW Tiguan im Abgasskandal

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Die Klägerin hatte den VW Tiguan 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im August 2018 als Gebrauchtwagen zum Preis von 45.800 Euro gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

 

„Unbenannte AGR-Vorrichtungen“

 

In dem Fahrzeug wird ein Thermofenster verwendet, das nach Angaben von VW dafür sorgt, dass die Abgasrückführung (AGR) bei Außentemperaturen zwischen -24 und +70 Grad vollständig arbeitet. Zudem gab VW an, dass weitere Vorrichtungen zum Einsatz kommen, die zu einer Verringerung der AGR-Rate auch innerhalb dieses Temperaturfensters führen können. Beispielhaft führte VW die Messung der Umgebungstemperatur im Motorinnenraum auf, die zur Reduzierung der AGR-Rate führen könne. 

Weitere Einzelheiten zu Funktionen, die zu einer „Korrektur des AGR-Rate“ führen können, nannte VW nicht. Das OLG Hamm kam zu der Überzeugung, dass es sich bei diesen „unbenannten AGR-Vorrichtungen“ um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, weil sie unter bestimmten Umständen schon unter gewöhnlichen Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der AGR-Rate führen, so das OLG Hamm. VW habe es versäumt, sich zu deren Funktionsweise näher zu äußern.

Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit unrichtig bescheinigt, dass es den gesetzlichen Regelungen entspricht. Der Klägerin sei dadurch ein Schaden entstanden, weil davon ausgegangen werden könne, dass sie das Auto bei Kenntnis der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zumindest nicht zu diesem Preis gekauft hätte, so das OLG Hamm. 

Abgas-Skandal, Automotive

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Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit des Herstellers

 

„Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit aber nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises und kann das Auto behalten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

10 Prozent vom Kaufpreis zurück

 

Das OLG Hamm bezifferte den Differenzschaden hier mit 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

„Die Entscheidung des OLG Hamm und viele weitere Gerichtsentscheidungen zeigen, dass gute Chancen bestehen, im Abgasskandal Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.