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Schadenersatz für VW Touareg im Abgasskandal - OLG Oldenburg 11 U 2/20

VW ist im Abgasskandal in der Regel zum Schadenersatz verpflichtet. Das hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich im Mai entschieden. Das BGH-Urteil bezog sich auf Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189. Wie sieht es aber mit Schadenersatz beim VW Touareg mit dem größeren 3 Liter V6-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 aus? Dieser Motor des Typs EA 897 wurde nicht von VW selbst gebaut, sondern von der Konzerntochter Audi. Das ändere aber nichts an der Schadenersatzpflicht von VW, entschied jetzt das OLG Oldenburg.

Mit Urteil vom 16. Oktober 2020 (Az.: 11 U 2/20) sprach das OLG Oldenburg dem Halter eines VW Touareg Schadenersatz zu und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Aurich.

Der Kläger hatte den VW Touareg vor Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 erworben. Auch wenn in seinem Fahrzeug nicht der Skandalmotor des Typs EA 189 verbaut ist, erhielt er vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden musste. 2019 klagte er daher gegen VW. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei er vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden.

VW wollte in dem Verfahren die Verantwortung auf die Konzerntochter Audi abwälzen, die den Motor entwickelt und gebaut hat. Zudem komme in diesem Motor gerade nicht, die Manipulations-Software des EA 189 zum Einsatz.

Mit dieser Argumentation kam VW beim OLG Oldenburg nicht durch. In dem Motor werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und VW habe das Fahrzeug in den Verkehr gebracht. Darin liege eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, so das OLG. Auch wenn die Motorsteuerung nicht identisch mit der Steuerung im EA 189 sei, so sei sie doch ähnlich programmiert und rechtlich genauso zu behandeln, stellte das Oberlandesgericht Oldenburg klar.

Auch wenn Audi den Motor entwickelt und hergestellt hat, hafte VW selbst. Denn Volkswagen habe hinsichtlich der Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software die grundlegenden Entscheidungen mitgetroffen und die entsprechenden Entscheidungen der Tochtergesellschaft Audi abgesegnet, führte das Gericht weiter aus. VW muss dem Kläger daher Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten.

„Die größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr wurden nicht nur im VW Touareg, sondern auch in zahlreichen Audi-Modellen oder den Porsche SUVs Macan und Cayenne verwendet. Auch hier bestehen sehr gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, wie eine Reihe von Urteilen zeigt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).