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Schadenersatz für VW Touareg im Dieselskandal

20.09.2021

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Käufer einen VW Touareg Schadenersatz zugesprochen. Mit Urteil vom 31. August 2021 entschied das Gericht, dass die Audi AG als Herstellerin des Motors in dem Touareg für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung steht (Az.: 4 O 7555/20).

Die Audi AG entwickelt und produziert im VW-Konzern die großvolumigen Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum. Die Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 kommen in einer Reihe von Audi-Modellen aber auch im Porsche Macan, Porsche Cayenne und eben im VW Touareg zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat eine Reihe dieser Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen.

Unabhängig vom Fahrzeughersteller steht die Audi AG als Herstellerin des Motors mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung und hat sich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat nun auch das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Zuvor hatten u.a. auch die Oberlandesgerichte Köln (Az.: 11 U 68/20) und Karlsruhe (Az.: 8 U 32/20) Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei einem VW Touareg zu Schadenersatz verurteilt.

„Die Urteile zeigen, dass im Abgasskandal bei einem VW Touareg gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt auch für eine Reihe von Audi-Modellen, die das KBA unter dem Code 23X6 zurückgerufen hat oder die betroffenen Porsche SUVs“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Allerdings sollte mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht mehr lange gewartet und die Verjährungsfrist im Auge behalten werden. „Im Abgasskandal gehen die Gerichte häufig davon aus, dass der Fahrzeughalter mit Erhalt der Rückrufschreibens von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erfahren hat. Das bedeutet für die Autobesitzer, die 2018 den Rückruf erhalten haben, dass ihre Schadenersatzansprüche Ende 2021 aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist verjähren“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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