Rückrufservice

Schadenersatz für VW Touareg im Dieselskandal

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Käufer einen VW Touareg Schadenersatz zugesprochen. Mit Urteil vom 31. August 2021 entschied das Gericht, dass die Audi AG als Herstellerin des Motors in dem Touareg für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung steht (Az.: 4 O 7555/20).

Die Audi AG entwickelt und produziert im VW-Konzern die großvolumigen Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum. Die Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 kommen in einer Reihe von Audi-Modellen aber auch im Porsche Macan, Porsche Cayenne und eben im VW Touareg zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat eine Reihe dieser Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen.

Unabhängig vom Fahrzeughersteller steht die Audi AG als Herstellerin des Motors mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung und hat sich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat nun auch das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Zuvor hatten u.a. auch die Oberlandesgerichte Köln (Az.: 11 U 68/20) und Karlsruhe (Az.: 8 U 32/20) Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei einem VW Touareg zu Schadenersatz verurteilt.

„Die Urteile zeigen, dass im Abgasskandal bei einem VW Touareg gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt auch für eine Reihe von Audi-Modellen, die das KBA unter dem Code 23X6 zurückgerufen hat oder die betroffenen Porsche SUVs“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Allerdings sollte mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht mehr lange gewartet und die Verjährungsfrist im Auge behalten werden. „Im Abgasskandal gehen die Gerichte häufig davon aus, dass der Fahrzeughalter mit Erhalt der Rückrufschreibens von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erfahren hat. Das bedeutet für die Autobesitzer, die 2018 den Rückruf erhalten haben, dass ihre Schadenersatzansprüche Ende 2021 aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist verjähren“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.