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Schadenersatz für VW Touareg im Dieselskandal

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Käufer einen VW Touareg Schadenersatz zugesprochen. Mit Urteil vom 31. August 2021 entschied das Gericht, dass die Audi AG als Herstellerin des Motors in dem Touareg für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung steht (Az.: 4 O 7555/20).

Die Audi AG entwickelt und produziert im VW-Konzern die großvolumigen Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum. Die Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 kommen in einer Reihe von Audi-Modellen aber auch im Porsche Macan, Porsche Cayenne und eben im VW Touareg zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat eine Reihe dieser Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen.

Unabhängig vom Fahrzeughersteller steht die Audi AG als Herstellerin des Motors mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung und hat sich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat nun auch das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Zuvor hatten u.a. auch die Oberlandesgerichte Köln (Az.: 11 U 68/20) und Karlsruhe (Az.: 8 U 32/20) Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei einem VW Touareg zu Schadenersatz verurteilt.

„Die Urteile zeigen, dass im Abgasskandal bei einem VW Touareg gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt auch für eine Reihe von Audi-Modellen, die das KBA unter dem Code 23X6 zurückgerufen hat oder die betroffenen Porsche SUVs“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Allerdings sollte mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht mehr lange gewartet und die Verjährungsfrist im Auge behalten werden. „Im Abgasskandal gehen die Gerichte häufig davon aus, dass der Fahrzeughalter mit Erhalt der Rückrufschreibens von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erfahren hat. Das bedeutet für die Autobesitzer, die 2018 den Rückruf erhalten haben, dass ihre Schadenersatzansprüche Ende 2021 aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist verjähren“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.