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Schadenersatz im Audi Abgasskandal - LG Paderborn 3 O 238/20

Unter dem Code 23X6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf verschiedener Audi-Modelle mir 3-Liter-Dieselmotor vom A4 bis A8 oder Q7 angeordnet. Bei den betroffenen Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden.

„Audi-Kunden, deren Fahrzeuge von einem solchen Rückruf betroffen sind, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt beispielsweise auch ein Urteil des Landgerichts Paderborn vom 26. November 2020 (Az.: 3 O 238/20).

In dem Verfahren ging es um einen Audi A6 3,0 Liter TDI mit der Schadstoffklasse Euro 6. Der Kläger hatte den Pkw im Mai 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Als das KBA den Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung anordnete, ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte in der Folge aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG Paderborn folgte der Ansicht des KBA, dass es sich bei der in dem Audi A6 des Klägers verwendeten Aufheizstrategie um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Durch die Aufheizstrategie werde der Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus reduziert. Im realen Straßenverkehr sei diese Funktion jedoch kaum aktiviert mit der Folge, dass der Emissionsausstoß wieder steigt. Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich geschädigt, so das LG Paderborn.

Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz und der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden. Der Kläger, der den Fahrzeugkauf zum Teil über ein Darlehen finanziert hatte, könne das Auto zurückgeben. Audi müsse ihm im Gegenzug alle bisher gezahlte Raten inklusive Zinsen und Anzahlung erstatten und von allen weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freistellen. Lediglich für die gefahrenen Kilometer kann Audi eine Nutzungsentschädigung anrechnen.

Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass Audi bei Fahrzeugen mit den 3-Liter Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und schadenersatzpflichtig ist. Diese Dieselmotoren kommen nicht nur bei einer ganzen Reihe von Audi-Modellen zum Einsatz, sondern auch beim Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg.

„Die Aussichten auf Schadenersatz sind auch bei diesen Fahrzeugen durch das EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020 gestiegen. Der EuGH hat klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Das gilt auch für die vielfach verwendeten Thermofenster bei der Abgasreinigung“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.