Rückrufservice

Schadenersatz im Audi Abgasskandal - LG Paderborn 3 O 238/20

Unter dem Code 23X6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf verschiedener Audi-Modelle mir 3-Liter-Dieselmotor vom A4 bis A8 oder Q7 angeordnet. Bei den betroffenen Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden.

„Audi-Kunden, deren Fahrzeuge von einem solchen Rückruf betroffen sind, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt beispielsweise auch ein Urteil des Landgerichts Paderborn vom 26. November 2020 (Az.: 3 O 238/20).

In dem Verfahren ging es um einen Audi A6 3,0 Liter TDI mit der Schadstoffklasse Euro 6. Der Kläger hatte den Pkw im Mai 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Als das KBA den Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung anordnete, ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte in der Folge aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG Paderborn folgte der Ansicht des KBA, dass es sich bei der in dem Audi A6 des Klägers verwendeten Aufheizstrategie um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Durch die Aufheizstrategie werde der Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus reduziert. Im realen Straßenverkehr sei diese Funktion jedoch kaum aktiviert mit der Folge, dass der Emissionsausstoß wieder steigt. Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich geschädigt, so das LG Paderborn.

Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz und der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden. Der Kläger, der den Fahrzeugkauf zum Teil über ein Darlehen finanziert hatte, könne das Auto zurückgeben. Audi müsse ihm im Gegenzug alle bisher gezahlte Raten inklusive Zinsen und Anzahlung erstatten und von allen weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freistellen. Lediglich für die gefahrenen Kilometer kann Audi eine Nutzungsentschädigung anrechnen.

Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass Audi bei Fahrzeugen mit den 3-Liter Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und schadenersatzpflichtig ist. Diese Dieselmotoren kommen nicht nur bei einer ganzen Reihe von Audi-Modellen zum Einsatz, sondern auch beim Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg.

„Die Aussichten auf Schadenersatz sind auch bei diesen Fahrzeugen durch das EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020 gestiegen. Der EuGH hat klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Das gilt auch für die vielfach verwendeten Thermofenster bei der Abgasreinigung“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

Rückruf für den Seat Exeo: Unter dem Aktionscode 23Y0 muss Seat in Deutschland über 10.000 Seat Exeo der Baujahre 2009 bis 2012 zurückrufen. Der Rückruf erfolgt wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 25. November 2024 in seiner Rückruf-Datenbank mitteilt.

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.