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Schadenersatz im Audi Abgasskandal - LG Paderborn 3 O 238/20

07.01.2021

Unter dem Code 23X6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf verschiedener Audi-Modelle mir 3-Liter-Dieselmotor vom A4 bis A8 oder Q7 angeordnet. Bei den betroffenen Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden.

„Audi-Kunden, deren Fahrzeuge von einem solchen Rückruf betroffen sind, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt beispielsweise auch ein Urteil des Landgerichts Paderborn vom 26. November 2020 (Az.: 3 O 238/20).

In dem Verfahren ging es um einen Audi A6 3,0 Liter TDI mit der Schadstoffklasse Euro 6. Der Kläger hatte den Pkw im Mai 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Als das KBA den Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung anordnete, ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte in der Folge aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG Paderborn folgte der Ansicht des KBA, dass es sich bei der in dem Audi A6 des Klägers verwendeten Aufheizstrategie um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Durch die Aufheizstrategie werde der Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus reduziert. Im realen Straßenverkehr sei diese Funktion jedoch kaum aktiviert mit der Folge, dass der Emissionsausstoß wieder steigt. Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich geschädigt, so das LG Paderborn.

Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz und der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden. Der Kläger, der den Fahrzeugkauf zum Teil über ein Darlehen finanziert hatte, könne das Auto zurückgeben. Audi müsse ihm im Gegenzug alle bisher gezahlte Raten inklusive Zinsen und Anzahlung erstatten und von allen weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freistellen. Lediglich für die gefahrenen Kilometer kann Audi eine Nutzungsentschädigung anrechnen.

Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass Audi bei Fahrzeugen mit den 3-Liter Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und schadenersatzpflichtig ist. Diese Dieselmotoren kommen nicht nur bei einer ganzen Reihe von Audi-Modellen zum Einsatz, sondern auch beim Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg.

„Die Aussichten auf Schadenersatz sind auch bei diesen Fahrzeugen durch das EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020 gestiegen. Der EuGH hat klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Das gilt auch für die vielfach verwendeten Thermofenster bei der Abgasreinigung“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

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