Negative Schufa-Einträge können für Betroffene erhebliche Folgen haben und bspw. dem Abschluss von Kreditverträgen, Mietverträgen und anderen Verträgen im Wege stehen. Gegen unberechtigte Schufa-Einträge können sich Betroffenen aber wehren. „Sie können nicht nur Anspruch auf Löschung des Eintrags, sondern unter Umständen auch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Das zeigt auch ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 12. Februar 2025 (Az.: 13 U 11/24). Das OLG sprach dem Kläger immateriellen Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro wegen eines ungerechtfertigten Schufa-Eintrags zu.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die beklagte Bank eine Forderung gegen den Kläger in Höhe von rund 4.400 Euro an die Schufa gemeldet. Tatsächlich bestand diese Forderung jedoch nicht. Obwohl der Eintrag unbegründet war, hatte er spürbare Folgen für den Kläger. Denn seine Hausbank kündigte ihm den Dispositionskredit. Das brachte den Kläger in die unangenehme Lage, in kurzer Zeit das notwendige Geld aufzutreiben, um den Dispo-Kredit auszugleichen. Dazu mussten er und seine Ehefrau ihre angespannte Finanzlage weiteren Personen gegenüber offenlegen. Das Geld liehen ihm schließlich Mitglieder der Familie.
Der Kläger habe durch den falschen Schufa-Eintrag einen immateriellen Schaden erlitten, stellte das OLG Hamburg fest. Denn durch die Übermittlung der objektiv falschen Daten an die Schufa sei er bloßgestellt worden und habe eine Rufschädigung hinnehmen müssen. Zudem musste er durch die Kündigung des Dispositionskredits eine erheblichem organisatorischen Aufwand betreiben, um das benötigte Geld – 18.000 Euro – innerhalb eines Monats aufzutreiben.
Der Kläger habe die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten durch den falschen Schufa-Eintrag verloren. Durch die Weitergabe der Daten sei seine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr erheblich beeinträchtigt worden, stellte das OLG Hamburg weiter fest. Der Eintrag bei der Schufa hat zwar nur für etwa zwei Monate bestanden und der Dispo-Kredit konnte nur für ca. sechs Wochen nicht genutzt werden, dennoch sei die Situation für den Kläger und seine Ehefrau auch psychisch belastend gewesen. Sie befürchteten aufgrund des Eintrags, dass auch ihre Immobilienfinanzierung gefährdet sei. Das OLG sprach ihnen daher immateriellen Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro zu.
„Für die Höhe des Schadenersatzes müssen immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Das Urteil zeigt aber, dass es sich lohnt gegen unberechtigte Schufa-Einträge vorzugehen“, so Rechtsanwalt Seifert.
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