Rückrufservice

Schadenersatz wegen unberechtigten Schufa-Eintrag

Negative Schufa-Einträge können für Betroffene erhebliche Folgen haben und bspw. dem Abschluss von Kreditverträgen, Mietverträgen und anderen Verträgen im Wege stehen. Gegen unberechtigte Schufa-Einträge können sich Betroffenen aber wehren. „Sie können nicht nur Anspruch auf Löschung des Eintrags, sondern unter Umständen auch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das zeigt auch ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 12. Februar 2025 (Az.: 13 U 11/24). Das OLG sprach dem Kläger immateriellen Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro wegen eines ungerechtfertigten Schufa-Eintrags zu.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die beklagte Bank eine Forderung gegen den Kläger in Höhe von rund 4.400 Euro an die Schufa gemeldet. Tatsächlich bestand diese Forderung jedoch nicht. Obwohl der Eintrag unbegründet war, hatte er spürbare Folgen für den Kläger. Denn seine Hausbank kündigte ihm den Dispositionskredit. Das brachte den Kläger in die unangenehme Lage, in kurzer Zeit das notwendige Geld aufzutreiben, um den Dispo-Kredit auszugleichen. Dazu mussten er und seine Ehefrau ihre angespannte Finanzlage weiteren Personen gegenüber offenlegen. Das Geld liehen ihm schließlich Mitglieder der Familie.

Der Kläger habe durch den falschen Schufa-Eintrag einen immateriellen Schaden erlitten, stellte das OLG Hamburg fest. Denn durch die Übermittlung der objektiv falschen Daten an die Schufa sei er bloßgestellt worden und habe eine Rufschädigung hinnehmen müssen. Zudem musste er durch die Kündigung des Dispositionskredits eine erheblichem organisatorischen Aufwand betreiben, um das benötigte Geld – 18.000 Euro – innerhalb eines Monats aufzutreiben.

Der Kläger habe die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten durch den falschen Schufa-Eintrag verloren. Durch die Weitergabe der Daten sei seine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr erheblich beeinträchtigt worden, stellte das OLG Hamburg weiter fest. Der Eintrag bei der Schufa hat zwar nur für etwa zwei Monate bestanden und der Dispo-Kredit konnte nur für ca. sechs Wochen nicht genutzt werden, dennoch sei die Situation für den Kläger und seine Ehefrau auch psychisch belastend gewesen. Sie befürchteten aufgrund des Eintrags, dass auch ihre Immobilienfinanzierung gefährdet sei. Das OLG sprach ihnen daher immateriellen Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro zu.

„Für die Höhe des Schadenersatzes müssen immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Das Urteil zeigt aber, dass es sich lohnt gegen unberechtigte Schufa-Einträge vorzugehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bei Auseinandersetzungen mit der Bank im Zusammenhang mit Schufa-Einträgen, Darlehen, Online-Banking oder Vorfälligkeitsentschädigung gibt Ihnen die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.