Rückrufservice

Schadenersatzansprüche der Anleger beim UniImmo Wohnen ZBI

Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mussten nach einer Sonderbewertung der Fondsimmobilien zum 23. Juni 2024 enorme Verluste hinnehmen. Auf einen Schlag verloren ihre Anteile knapp 17 Prozent an Wert, das Fondsvermögen reduzierte sich um mehr als 800 Millionen Euro.

Für die Anleger kommt die Entwicklung überraschend. Denn viele gingen bei ihrer Beteiligung davon aus, dass sie ihr Geld in eine sichere Kapitalanlage steckten. Der im Jahr 2017 aufgelegte UniImmo Wohnen ZBI investiert nahezu ausschließlich in Wohnimmobilien, da sollte das Geld angesichts der steigenden Mietpreise gut und sicher angelegt sein. Umso größer war der Schock für die Anleger, als es jetzt zu den hohen Verlusten kam.

Zahlreiche Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI haben sich inzwischen bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gemeldet und nach Rat gesucht. „Aus den Gesprächen geht zumeist hervor, dass die Anleger nach einer sicheren Kapitalanlage ohne großes Risiko gesucht haben und dies in den Beratungsgesprächen mit der Bank auch deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Hat die Bank den Anlegern die Beteiligung am UniImmo Wohnen ZBI empfohlen, ohne sie über die Risiken offener Immobilienfonds aufzuklären, können den Anlegern Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Immobilienfonds sind immer auch äußeren Einflüssen unterworfen. Marktschwankungen, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstände können zu wirtschaftlichen Problemen bei den Fonds führen. Als der UniImmo Wohnen ZBI vor rund sieben Jahren aufgelegt wurde, herrschten noch andere Marktbedingungen. Bei niedrigen Zinsen kannten Immobilienpreise nur eine Richtung – nach oben. Nun hat sich das Marktumfeld geändert und bei sinkender Nachfrage fallen auch die erzielbaren Verkaufspreise für Immobilien. Das wird bei offenen Immobilienfonds zum Problem, wenn Immobilien verkauft werden müssen, weil zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollen. „Über diese und weitere Risiken müssen die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung von der Bank aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder die Risiken wurden verschwiegen, kann sich die Bank gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Kommt die Fondsgesellschaft des UniImmo Wohnen ZBI in die Situation, Immobilien aus dem Fondsbestand verkaufen zu müssen, kann das zu weiteren Verlusten für die Anleger führen. Dabei zieht das Argument, dass die Anleger ihre Anteile jederzeit zurückgeben können, nicht. Denn die Rückgabe der Anteile ist frühestens zwei Jahre nach Erwerb der Anteile möglich. Zudem muss die Rückgabe zwölf Monate vorher angekündigt werden. In dieser Zeit sind die Anteile weiteren Preisschwankungen unterworfen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 149,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.