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Schadenersatzansprüche im Abgasskandal noch nicht verjährt

Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal sind noch nicht verjährt und können in vielen Fällen immer noch geltend gemacht werden. Diese Rechtsauffassung setzt sich aktuell immer mehr durch. Selbst VW verzichtet teilweise auf die Einrede der Verjährung.

Der BGH hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass VW sich im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). „Von diesem Urteil können auch vom Abgasskandal geschädigte Verbraucher profitieren, die bislang noch keine rechtlichen Schritte unternommen haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dabei rückt die Frage der Verjährung der Schadensersatzansprüche, zu der der BGH nicht entschieden hat, zunehmend in den Mittelpunkt. Vielfach wird davon ausgegangen, dass die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist mit Erhalt des Rückrufschreibens eingesetzt hat. Heißt: Hat jemand im Jahr 2016 den Rückruf erhalten, wären seine Ansprüche Ende 2019 verjährt. Heißt aber auch: Landete der Rückruf erst 2017 beim Fahrzeughalter, kann er noch bis Ende 2020 Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem kann eine uneindeutige Rechtslage - wie sie im Abgasskandal lange gegeben war - den Beginn der Verjährungsfrist hinauszögern.

„Selbst, wenn die Gerichte die Schadensersatzansprüche als verjährt einstufen, bleibt noch der § 852 BGB, um seine Rechte doch noch durchzusetzen. Dieser sogenannte Restschadenersatzanspruch verjährt erst nach zehn Jahren“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die Gerichte Schadenersatzansprüche nicht als verjährt ansehen oder sogar VW die Einrede der Verjährung fallen lässt. So entschied das Landgericht Ellwangen, dass die Verjährungsfrist nicht vor Ende 2017 begonnen hat (Az.: 2 O 177/20) und verurteilte VW bei einem Polo zu Schadensersatz. Die Klage war erst 2020 eingereicht worden. In einem ähnlichen Fall entschied auch das LG Oldenburg, dass die Verjährungsfrist frühestens Ende 2017 in Lauf gesetzt worden sei und Ansprüche daher 2020 noch nicht verjährt seien (Az.: 4 O 1676/20).

In einem Verfahren vor dem Landgericht Kiel ließ VW nun die Einrede der Verjährung fallen (Az.: 17 O 124/209. Auch hier war die Klage erst 2020 eingereicht worden. Das LG Kiel hatte in der mündlichen Verhandlung deutlich darauf hingewiesen, dass dem Kläger wohl ein Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB zusteht, selbst wenn die deliktischen Ansprüche verjährt sind. VW hat darauf hin die Einrede der Verjährung fallengelassen. Auch in einem Verfahren vor dem LG Hannover hat VW den Einwand der Verjährung zurückgenommen (Az.: 12 O 238/19). Hier war die Klage allerdings noch Ende 2019 eingereicht worden.

„Die Urteile zeigen: Schadenersatzansprüche im Abgasskandal können immer noch durchgesetzt werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.