Rückrufservice

Schadenersatzansprüchen gegen Audi und Porsche droht Ende 2021 die Verjährung

Der VW-Abgasskandal flog im September 2015 auf. Später wurde klar, dass auch Fahrzeuge mit den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr vom Abgasskandal betroffen sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete unter dem Code 23X6 einen verpflichtenden Rückruf für zahlreiche Audi-Modelle an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Auch die Konzernschwester Porsche musste Modelle des Cayenne und des Macan deshalb zurückrufen. Gleiches gilt für den VW Touareg.

„Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings sollten Betroffene handeln, da ggf. Ende 2021 Verjährung eintreten könnte“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die großvolumigeren Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und mehr werden von der Konzerntochter Audi entwickelt und hergestellt. Die Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 kommen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern wurden auch in den Porsche SUVs Macan und Cayenne verwendet oder im VW Touareg.

Das KBA entdeckte auch bei Fahrzeugen mit diesen Motoren Abgasmanipulationen und ordnete wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems einen Rückruf an. Das Rückruf-Schreiben mit der Aufforderung ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, erhielten zahlreiche betroffene Audi-Kunden oder Porsche-Halter im Jahr 2018. Da es sich dabei um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, müssen die Fahrzeughalter dem nachkommen, da ohne entsprechendes Software-Update der Verlust der Zulassung droht.

„Mit dem Erhalt des Rückrufs gehen Gerichte vielfach davon aus, dass der Halter Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erlangt hat. Das bedeutet auch, dass damit die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist zu laufen begann. Bei Erhalt des Rückrufs im Jahr 2018 droht daher die Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Noch ist aber genügend Zeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind gut. Ähnlich wie beim kleineren Dieselmotor EA 189 haben zahlreiche Gerichte auch bei Fahrzeugen mit dem größeren Motor festgestellt, dass die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Frankfurt, Hamm und Naumburg Schadenersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.