Rückrufservice

Schadenersatzansprüchen gegen Audi und Porsche droht Ende 2021 die Verjährung

Der VW-Abgasskandal flog im September 2015 auf. Später wurde klar, dass auch Fahrzeuge mit den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr vom Abgasskandal betroffen sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete unter dem Code 23X6 einen verpflichtenden Rückruf für zahlreiche Audi-Modelle an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Auch die Konzernschwester Porsche musste Modelle des Cayenne und des Macan deshalb zurückrufen. Gleiches gilt für den VW Touareg.

„Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings sollten Betroffene handeln, da ggf. Ende 2021 Verjährung eintreten könnte“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die großvolumigeren Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und mehr werden von der Konzerntochter Audi entwickelt und hergestellt. Die Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 kommen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern wurden auch in den Porsche SUVs Macan und Cayenne verwendet oder im VW Touareg.

Das KBA entdeckte auch bei Fahrzeugen mit diesen Motoren Abgasmanipulationen und ordnete wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems einen Rückruf an. Das Rückruf-Schreiben mit der Aufforderung ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, erhielten zahlreiche betroffene Audi-Kunden oder Porsche-Halter im Jahr 2018. Da es sich dabei um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, müssen die Fahrzeughalter dem nachkommen, da ohne entsprechendes Software-Update der Verlust der Zulassung droht.

„Mit dem Erhalt des Rückrufs gehen Gerichte vielfach davon aus, dass der Halter Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erlangt hat. Das bedeutet auch, dass damit die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist zu laufen begann. Bei Erhalt des Rückrufs im Jahr 2018 droht daher die Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Noch ist aber genügend Zeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind gut. Ähnlich wie beim kleineren Dieselmotor EA 189 haben zahlreiche Gerichte auch bei Fahrzeugen mit dem größeren Motor festgestellt, dass die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Frankfurt, Hamm und Naumburg Schadenersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).