Rückrufservice

Schadenersatzansprüchen gegen Audi und Porsche droht Ende 2021 die Verjährung

Der VW-Abgasskandal flog im September 2015 auf. Später wurde klar, dass auch Fahrzeuge mit den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr vom Abgasskandal betroffen sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete unter dem Code 23X6 einen verpflichtenden Rückruf für zahlreiche Audi-Modelle an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Auch die Konzernschwester Porsche musste Modelle des Cayenne und des Macan deshalb zurückrufen. Gleiches gilt für den VW Touareg.

„Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings sollten Betroffene handeln, da ggf. Ende 2021 Verjährung eintreten könnte“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die großvolumigeren Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und mehr werden von der Konzerntochter Audi entwickelt und hergestellt. Die Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 kommen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern wurden auch in den Porsche SUVs Macan und Cayenne verwendet oder im VW Touareg.

Das KBA entdeckte auch bei Fahrzeugen mit diesen Motoren Abgasmanipulationen und ordnete wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems einen Rückruf an. Das Rückruf-Schreiben mit der Aufforderung ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, erhielten zahlreiche betroffene Audi-Kunden oder Porsche-Halter im Jahr 2018. Da es sich dabei um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, müssen die Fahrzeughalter dem nachkommen, da ohne entsprechendes Software-Update der Verlust der Zulassung droht.

„Mit dem Erhalt des Rückrufs gehen Gerichte vielfach davon aus, dass der Halter Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erlangt hat. Das bedeutet auch, dass damit die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist zu laufen begann. Bei Erhalt des Rückrufs im Jahr 2018 droht daher die Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Noch ist aber genügend Zeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind gut. Ähnlich wie beim kleineren Dieselmotor EA 189 haben zahlreiche Gerichte auch bei Fahrzeugen mit dem größeren Motor festgestellt, dass die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Frankfurt, Hamm und Naumburg Schadenersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.