Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.
Der Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen hatte eine andere Dimension. Dort hatten die Täter rund 3.000 Schließfächer aufgebrochen und einen Schaden in Millionenhöhe angerichtet. Doch ob rund 30 oder 3.000 Schließfächer macht für die betroffenen Kunden eigentlich keinen Unterschied. „Für sie geht es darum, dass zumindest ihr finanzieller Schaden ersetzt wird. Ein ideeller Schaden, weil z.B. persönliche Erinnerungsstücke in dem Schließfach waren, lässt sich in der Regel nur ersetzen, wenn die Polizei die Beute sicherstellen und das Eigentum nachgewiesen werden kann“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Raub während der Öffnungszeiten
Immerhin wurden die Einbrecher von den Überwachungskameras gefilmt und die Polizei hat inzwischen Fahndungsfotos der mutmaßlichen Täter veröffentlicht. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen sich diese am Montag, 27. Juli 2026, während der Öffnungszeiten Zugang zum Schließfachraum der Stadtsparkasse in Mönchengladbach-Rheydt verschafft und in kurzer Zeit 29 Schließfächer aufgebrochen haben. An weiteren 14 Schließfächern soll es Hebelspuren geben. Zur Höhe der Beute ist noch nichts bekannt. Nach Medienberichten sind die Kriminellen während der Tat gestört worden und geflüchtet. Sonst hätte der Schaden vermutlich noch deutlich höher ausfallen können.
Haftung der Sparkasse
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Für die 29 geschädigten Kunden der Stadtsparkasse Mönchengladbach ist der Schock und der Schaden auch so groß genug. Für sie geht es darum, ihre finanziellen Verluste ersetzt zu bekommen. Zwar sind die Schließfächer versichert, aber in der Regel nur bis zu einer bestimmten Summe. Bei der Sparkasse Gelsenkirchen war ein Schließfach z.B. standardmäßig bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert, wenn keine höhere Deckungssumme vereinbart wurde.
In den Schließfächern befinden sich aber oft Vermögenswerte, die die Versicherungssumme übersteigen. „Auch wenn der Versicherungsschutz nur bis zu einem festgelegten Betrag greift, können Banken und Sparkassen aber auch für höhere Summen in der Haftung stehen. Entscheidend ist, ob sie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Waren die Sicherheitsvorkehrungen unzureichend, können geschädigte Kunden weitergehende Schadenersatzansprüche haben.
Wichtig ist daher, den Inhalt des Schließfachs möglichst genau nachzuweisen. Hilfreich sind dabei z.B. Kaufbelege oder Rechnungen, Fotos der eingelagerten Gegenstände, Wertgutachten, Kontoauszüge über Gold- oder Schmuckkäufe, Erbschaftsunterlagen oder Zeugenaussagen von Familienangehörigen oder anderen Personen, die den Inhalt des Schließfachs kannten. Je besser der Inhalt dokumentiert werden kann, desto größer sind die Erfolgsaussichten für weitergehende Schadenersatzansprüche.
Fazit: Weitere Schadenersatzansprüche können bestehen
Geschädigte sollten sich daher nicht vorschnell mit der pauschalen Entschädigungszahlung zufriedengeben. Die Annahme der vertraglichen Versicherungsleistung bedeutet nicht zwangsläufig, dass weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sind. Im Einzelfall können zusätzliche Schadenersatzansprüche bestehen. Betroffene sollte deshalb ihre rechtlichen Ansprüche prüfen und geltend machen.
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