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Senivita Social Estate AG meldet Insolvenz an - Geld der Anleger in Gefahr

Die Senivita Social Estate AG ist zahlungsunfähig und hat Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bayreuth gestellt. Das AG Bayreuth hat die vorläufige Insolvenzverwaltung am 29. Januar 2021 angeordnet (Az.: IN 19/21). Von der Insolvenz betroffen sind auch die Anleger des Wandelanleihe 2015/2025 (WKN A13SHL). Sie müssen mehr denn je um ihr Geld fürchten, nachdem es schon im vergangenen Jahr nicht zur geplanten Rückzahlung der 44,6 Millionen Euro schweren Anleihe gekommen ist.

Die Senivita Social Estate AG (SSE AG) entwickelt und betreibt Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland. 2015 emittierte das Unternehmen eine Wandelanleihe. Anleger haben insgesamt knapp 45 Millionen in die Anleihe investiert. Immer wieder mussten sie erleben, dass es bei den Zins- und Rückzahlungen zu Verzögerungen gekommen ist. Am 12. Mai 2020 wäre eigentlich die Rückzahlung der  Anleihe fällig gewesen. Doch dafür fehlten die liquiden Mittel, nachdem die Emission weiterer Anleihen Anfang 2020 geplatzt war. Mit den Erlösen aus der Emission hätte die Rückzahlung eigentlich finanziert werden sollen.

Statt der Rückzahlung ließen sich die Anleger schließlich auf eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis 2025 ein und erleben nun dennoch die Insolvenz des SSE AG. Überraschend kam die Insolvenz nach dieser Entwicklung nicht mehr, zumal auch die Dr. Wiesent Sozial gGmbH, früher Sozial gGmbH, im Dezember 2020 Insolvenz beantragte. Sie war mit 49,99 Prozent an der SSE AG beteiligt. Auch hier bangen Anleger um ihr Geld.

Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll der Betrieb der Seniorenwohneinrichtungen der Senivita Social Estate AG fortgeführt und ein Investor gesucht werden. Ob das den Anlegern der Anleihe hilft und ein Investor für ihre Forderungen gerade stehen würde, ist fraglich. Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, könnten die Anleihe-Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Auch dann müssen sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger können nun ihre rechtlichen Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung ihrer Schuldverschreibungen bis hin zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen. „Schadenersatzansprüche können beispielsweise entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder unrichtig sind. In Betracht kommen aber auch Ansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler, wenn sie die Anleger nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage wie das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

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Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.