Die Senivita Social Estate AG ist zahlungsunfähig und hat Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bayreuth gestellt. Das AG Bayreuth hat die vorläufige Insolvenzverwaltung am 29. Januar 2021 angeordnet (Az.: IN 19/21). Von der Insolvenz betroffen sind auch die Anleger des Wandelanleihe 2015/2025 (WKN A13SHL). Sie müssen mehr denn je um ihr Geld fürchten, nachdem es schon im vergangenen Jahr nicht zur geplanten Rückzahlung der 44,6 Millionen Euro schweren Anleihe gekommen ist.
Die Senivita Social Estate AG (SSE AG) entwickelt und betreibt Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland. 2015 emittierte das Unternehmen eine Wandelanleihe. Anleger haben insgesamt knapp 45 Millionen in die Anleihe investiert. Immer wieder mussten sie erleben, dass es bei den Zins- und Rückzahlungen zu Verzögerungen gekommen ist. Am 12. Mai 2020 wäre eigentlich die Rückzahlung der Anleihe fällig gewesen. Doch dafür fehlten die liquiden Mittel, nachdem die Emission weiterer Anleihen Anfang 2020 geplatzt war. Mit den Erlösen aus der Emission hätte die Rückzahlung eigentlich finanziert werden sollen.
Statt der Rückzahlung ließen sich die Anleger schließlich auf eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis 2025 ein und erleben nun dennoch die Insolvenz des SSE AG. Überraschend kam die Insolvenz nach dieser Entwicklung nicht mehr, zumal auch die Dr. Wiesent Sozial gGmbH, früher Sozial gGmbH, im Dezember 2020 Insolvenz beantragte. Sie war mit 49,99 Prozent an der SSE AG beteiligt. Auch hier bangen Anleger um ihr Geld.
Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll der Betrieb der Seniorenwohneinrichtungen der Senivita Social Estate AG fortgeführt und ein Investor gesucht werden. Ob das den Anlegern der Anleihe hilft und ein Investor für ihre Forderungen gerade stehen würde, ist fraglich. Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, könnten die Anleihe-Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Auch dann müssen sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Anleger können nun ihre rechtlichen Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung ihrer Schuldverschreibungen bis hin zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen. „Schadenersatzansprüche können beispielsweise entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder unrichtig sind. In Betracht kommen aber auch Ansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler, wenn sie die Anleger nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage wie das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
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